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Montag, 18. Mai 2009

Castillo del Mar im Fernsehen

Wir hatten über den Fall berichtet, der seit drei Tagen ganz besonders brisant geworden ist.

Rückbauverfügung


Hier ein Fernsehtipp zum Thema:

hr fernsehen
24. May 2009, 10:15 - 10:45
La Gomera, mon amour


Als der Fotograf und studierte Stadtplaner Thomas Müller vor fast dreißig Jahren seine Heimatstadt Darmstadt verließ, um auf La Gomera Urlaub zu machen, begegnete er seinem Glück ganz unvermutet. Die Insel hat ihn verzaubert, verführt, wurde zu seiner Liebe. Er fotografierte die schroffen Felsen, die nebelverhangenen Wälder, das Meer, die Dörfer, ihre Bewohner. Aus seinen Fotos ließ er Postkarten fertigen, er kaufte Häuser, verdiente daran und wurde zu einem der wohlhabendsten Männer Gomeras. Doch was ihm die Insel gab, wollte er ihr nach Kräften wieder zurückgeben. Vor kurzem noch war das Castillo del Mar, eine 1890 erbaute Bananenverladestation, eine Ruine. Müller ließ das verfallene Bauwerk instand setzen und investierte beinahe sein ganzes Vermögen. Heute ist das Castillo del Mar ein Kulturzentrum, Treffpunkt für Künstler aller Genres. Thomas Müller will noch einen neuen Anbau für das Castillo bauen, doch dazu fehlen ihm inzwischen die Mittel. Um Unterstützung von offizieller Seite bemüht er sich seit Jahren vergeblich. Schon investiert er wieder in ein neues Projekt: die Herstellung von Bananensekt zur Rettung der vom Untergang bedrohten Bananenplantagen auf La Gomera.

Dauer: 30 Min.
Ende: 10:45


Zur Einstimmung hier auch noch ein Video:



Zur rechtlichen Problematik des Baus wird Vilaflor weitere Berichte liefern.
Interessant sind an dieser Stelle auch die Fragen, die Kaeptboeff zur Problematik stellte:

1. Handelt es sich bei der ehemaligen Bananenverladestation um ein historisch wertvolles Gebäude?
2. War der Zweck des Gebäudes nicht von Anfang an ein gewerblicher (Bananenexport und Kleinhafen/Anlegestelle für Passagiere die auswandern wollten)?
3. Ist die Renovierung eines historischen Gebäudes nicht zwangsläufig anders zu bewerten, als ein zur Eigennutzung errichtetes Strandhaus (Stichwort Denkmalschutz).


Berechtigte Fragen, welche man stellen muss.
Was ergibt sich bei einer genauen Subsumtion des vorliegenden Sachverhaltes unter die geltenden Vorschriften des Küstenschutzgesetzes?
Das ist die entscheidende Frage! Versucht doch eine eigene Interpretation anhand der hier veröffentlichten Teile 1 - 4 zum Küstengesetz, aufrufbar oben über das Blog-Archiv.

Es grüßt herzlich

Eure

Tara

Sonntag, 17. Mai 2009

War das vorhersehbar?

Man könnte fast meinen, dass der Kollege Vilaflor mit Costas "unter einer Decke steckt".

Kaeptnboeff vermeldet heute folgendes:



Die Küstenbehörde ordnet den Rückbau des Castillo del Mar an


Die "Demarcación de Costas de Canarias“ (kanarische Delegation der Küstenbehörde) hat beschlossen gegen Thomas Müller, den Pächter des Castillo del Mar, eine Strafe in Höhe von 5.591,67 Euro zu verhängen. Außerdem muss innerhalb von 10 Tagen der Rückbau des Castillo del Mar erfolgen. Sollte der am 19.02. im offiziellen Boletin der Provinz bekanntgegeben Verfügung nicht Folge geleistet werden sollen schärfere Maßnahmen ergriffen werden.

Im einzelnen handelt es sich hierbei wohl um sämtliche Anbauten auf der Veranstaltungsfläche (Bühne), zusätzliche Holzdächer, Säulen und das zusätzlich errichtete Gebäude direkt vor dem Castillo del Mar. Bei diesen Anbauten handelt es sich nach Ansicht der Küstenbehörde um ungenehmigte Bauprojekte und somit um eindeutige Rechtsverstöße.

Gegen diese Verfügung hat Thomas Müller ein Einspruchsrecht von einem Monat.



Vilaflor schrieb gestern folgendes:

20 Jahre nach dem Kauf, also 2001, soll er dann mit der Renovierung des Gebäudes begonnen haben.
Das Küstenschutzgesetz trat 1988 in Kraft. Die Renovierung erfolgte also weit nach Geltung des Gesetzes.
Mir stellt sich folgende Frage: Durfte man in der Meeres-Strand Zone ein Objekt im Jahre 2001 überhaupt für einen Gewerbebetrieb aus- und umbauen?


Die Küstenschutzbehörde hat in den vergangenen Tagen noch einmal betont, dass für gewerbliche Betriebe keine Ausnahmen gemacht werden.
In anderen Bereichen wird aber über Ausnahmeregelungen nachgedacht.
Vilaflor wird in den nächsten Tagen hier einen Bericht über denkbare Ausnahmen veröffentlichen.
Die Angelegenheit bleibt weiter sehr spannend.

Eure

Tara