Sonntag, 17. Mai 2009

War das vorhersehbar?

Man könnte fast meinen, dass der Kollege Vilaflor mit Costas "unter einer Decke steckt".

Kaeptnboeff vermeldet heute folgendes:



Die Küstenbehörde ordnet den Rückbau des Castillo del Mar an


Die "Demarcación de Costas de Canarias“ (kanarische Delegation der Küstenbehörde) hat beschlossen gegen Thomas Müller, den Pächter des Castillo del Mar, eine Strafe in Höhe von 5.591,67 Euro zu verhängen. Außerdem muss innerhalb von 10 Tagen der Rückbau des Castillo del Mar erfolgen. Sollte der am 19.02. im offiziellen Boletin der Provinz bekanntgegeben Verfügung nicht Folge geleistet werden sollen schärfere Maßnahmen ergriffen werden.

Im einzelnen handelt es sich hierbei wohl um sämtliche Anbauten auf der Veranstaltungsfläche (Bühne), zusätzliche Holzdächer, Säulen und das zusätzlich errichtete Gebäude direkt vor dem Castillo del Mar. Bei diesen Anbauten handelt es sich nach Ansicht der Küstenbehörde um ungenehmigte Bauprojekte und somit um eindeutige Rechtsverstöße.

Gegen diese Verfügung hat Thomas Müller ein Einspruchsrecht von einem Monat.



Vilaflor schrieb gestern folgendes:

20 Jahre nach dem Kauf, also 2001, soll er dann mit der Renovierung des Gebäudes begonnen haben.
Das Küstenschutzgesetz trat 1988 in Kraft. Die Renovierung erfolgte also weit nach Geltung des Gesetzes.
Mir stellt sich folgende Frage: Durfte man in der Meeres-Strand Zone ein Objekt im Jahre 2001 überhaupt für einen Gewerbebetrieb aus- und umbauen?


Die Küstenschutzbehörde hat in den vergangenen Tagen noch einmal betont, dass für gewerbliche Betriebe keine Ausnahmen gemacht werden.
In anderen Bereichen wird aber über Ausnahmeregelungen nachgedacht.
Vilaflor wird in den nächsten Tagen hier einen Bericht über denkbare Ausnahmen veröffentlichen.
Die Angelegenheit bleibt weiter sehr spannend.

Eure

Tara

4 Kommentare:

  1. Interessant, interessant. Hoffentlich gibt es für Herrn Müller eine Ausnahme. Warte schon auf die Eröffnung des Internetshops, um mir die CD der Musikgruppe Son Gomero zu bestellen. Kopf hoch Herr Müller, das wird schon.

    Mit unterstützenden Grüßen
    Erwin Hasenkopf
    Bad Wildungen

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  3. Ein kleiner Gastkommentar und neue Fragen von Kaeptnboeff

    Hallo Vilaflor,

    zuerst möchte ich meine Anerkennung für die außerordentlich gelungene Übersetzung und informative Darlegung des spanischen „Lex Küstenschutz“ zum Ausdruck bringen.

    Das ist das Beste, was ich bislang zu diesem Thema lesen konnte. Man kann zum ersten mal verstehen, warum jeder Rückbau an der Küste quasi eine Einzelentscheidung von Fall zu Fall ist und sein muß, und dies ungeachtet des Rechtsempfindens in der Bevölkerung vor Ort. Du hast in viele Einzelfallbeispielen klar und transparent aufgezeigt warum seitens der Behörde solche Entscheidungen getroffen werden müssen. Auch am Beispiel des Castillo del Mar gefällt mir die Darlegung. Ungeachtet davon, was die Einwohner von Herrn Müller halten stellen sich mir aber doch noch folgende fragen:

    1. Handelt es sich bei der ehemaligen Bananenverladestation um ein Historisch wertvolles Gebäude?
    2. War der Zweck des Gebäudes nicht von Anfang an ein Gewerblicher (Bananenexport und Kleinhafen/Anlegestelle für Passagiere die auswandern wollten)
    3. Ist die Renovierung eines Historischen Gebäudes nicht zwangsläufig anders zu Bewerten, wie ein zur Eigennutzung errichtetes Strandhaus (Stichwort Denkmalschutz)

    In diesem Sinne einen schönen Sonntag noch und ich sehe Deinen fast immer erhellenden Antworten mit gespannter Erwartung entgegen

    Kaeptnboeff

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  4. Sehr interessante Fragen, Kaeptnboeff!
    nach meinen recherchen kann ich sagen, dass die Küstenbehörde in bestimmten Fällen mit sich reden ließ und mit sich reden lässt.
    Ich werde mich kurzfristig zum Thema noch einmal melden.
    Interessant wäre zu wissen, ob Thomas K. Müller das Castillo del Mar tatsächlich nach dem alten Vorbild "restauriert" hat. Das sehe ich nicht!
    Insgesamt scheint er mehr die Öffentlichkeit gesucht zu haben, anstatt mit der Behörde in ein konstruktives Gespräch zu treten. Ich befürchte, die will jetzt Stärke zeigen, insbesondere wegen des Falles Anexo II auf GC.

    Siehe:
    "Gran Canaria – Costas will am Playa Ingles enteignen

    Die Lokalbesitzer des Anexo II in Playa del Ingles sind besorgt. Nach wie vor unklar ist, ob sie im Falle einer Enteignung tatsächlich finanziell entschädigt werden oder nicht. Die Küstenverwaltung hat angekündigt, keinerlei solche Entschädigungen zu bezahlen, die Gemeinde Maspalomas scheint sich nur halbherzig für das Thema zu interessieren. Eine Enteignung steht seit Jahren im Raum, nun könnte es aber tatsächlich konkret werden. Die Küstenverwaltung hat das Gebiet auf dem sich die ca. 80 Lokale befinden offiziell zum Küstengebiet erklärt und beim zuständigen Grundbuchamt bereits eine Enteignung angekündigt."

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