User wie "Lee", der Typ mit der kanarischen Flagge im Avatar und in NORDDEUTSCHLAND beheimatet, greifen das kanarische Büro der spanischen Küstenbehörde, einer Abteilung des Umweltministeriums, schwer an und dies absolut zu Unrecht.
Sind das etwa die Spätfolgen eines langjährigen Drogenkonsums oder will man aus Prinzip einfach nur unbelehrbar bleiben und verdrängt deshalb die Rechtslage ganz konsequent, vielleicht weil man sich gerne weiter in kleinen Hütten und Cuevas an einsamen Stränden die beliebten "Überraschungs-Riesentüten" drehen will?
Ich weiss es nicht, aber nachvollziehbar sind diese Attacken für mich jedenfalls nicht.
Sicher, auch "Mumpitz" ist natürlich von der Meinungäusserungssfreiheit nach Art. 5 I GG geschützt, es sei denn, man bestreitet z.B. den Holocaust an den Juden, das dürfte man z.B. nicht straflos, weil es gegen die allgemeinen Gesetze im Sinne des Art 5 II GG verstoßen würde.
Soweit sind wir aber glücklicherweise noch nicht auf eGomera!
Aber man spielt da gerne ganz einfach mal "frei Schauze" den Verwaltungsrichter in Sachen Küste, leider kommt dabei jede Menge "Küstennebel" auf.
Oder wird der vielleicht original ostfriesisch nebenbei sogar geschlürft?
Ostfriesland hat ja auch einige Küsten, aber dort sind Zustände wie an spanischen Küsten völlig unbekannt und undenkbar. Wenn da jemand einfach Hütten und Häuser an die Küsten stellen würde, hätten die den schon an´s "Frankfurter Kreuz" genagelt und zwar in der Rush Hour!
Manchmal darf man in NORDDEUTSCHLAND die Küste noch nicht einmal ohne Eintritt betreten. Ja, so ist das in Germanien, besonders in NORTE!
Bleiben wir aber lieber bei der spanischen, genauer gesagt, der kanarischen Küste, dort gibt es nämlich viel, viel zu tun. Und "Lee", der überzeugte "Friesen-Nerz Canario", darf sich auch VOLL darüber aufregen und andere vielleicht sogar noch "anfixen".
Auf den Canarias muss "Demarcación de Costas" derzeit einiges von dem "bereinigen", was die Gemeindefürsten Jahrzente haben laufen lassen!
Jeder baute einfach an der Küste ein wenig rum und am Ende hatten da viele kleine Hütten und Casetas. So war das nämlich, bis "Costas" die Küste vermessen musste.
Nun gut, aber jetzt mal juristisch zum Thema!
Eines ist ganz klar: Das spanische Küstengesetz ist ein gutes Gesetz und dieses Gesetz muss stringent umgesetzt werden.
Das kanarische Büro der Küstenschutzbehörde, "Demarcación de Costas", hat es wirklich nicht einfach!
Spanien verfügt mit 3167 km auf der PENINSULA und zusätzlichen Küsten auf den Islas Canarias sowie den Islas Baleares über die größte Küstenlinie Südeuropas.
Nach Erlass des Küstenschutzgesetzes aus dem Jahre 1988 begann man mit der genauen Vermessung dieser Küstenlinie.
Nun schreibt der User "Lee" aus dem BILDForum eGomera folgendes:
"Ich wiederhole mich, aber:
Ich bleibe dabei, Costas agiert auf La Palma hauptsächlich als Zerstörer und nicht als Bewahrer!!!
Es wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen. Einfach Unfassbar."
Diese kleinen Strandsiedlungen und Hafenanlagen stören überhaupt nicht und hindern zudem niemand am freien Betreten der Küstenlinie.
Würde man die "100 Meter von der Wasserlinie Abstand halten-Regel" in La Palmas Norden und Nordwesten durchsetzen wollen, dürfte auf 50 Kilometer Küstenlinie zwischen Puerto de Tazacorte und Barlovento nicht ein Gebäude stehen. Denn nur in dem 7-Häuser Weiler La Fajana(liegt auf einer kleinen Landzunge) kann man hundert Meter vom Strand entfernt Bauen, überall sonst gibt es keinen einhundert Meter breiten Küstenstreifen! Nur senkrechten Fels! Dementsprechend gibt es auf diesen 50 Kilometer Küstenlänge kaum ein Gebäude, aber die wenigen will Costas jetzt auch noch weghaben.
Und das obwohl diese Minisiedlungen gleichermaßen bei Einheimischen und Touris beliebt sind.
Im Süden gibt es jetzt schon die Absurdität, dass eine kleine Strandsiedlung auf Costas Weisung abgerissen wurde, aber nur 100 Meter vom Strand entfernt an gleicher Stelle ein riesiger Hotelkomplex entsteht. Zum Glück lässt der fehlende Küstenstreifen im Norden solch Schwachsinn dort nicht zu :ausheck
Küstenschutz a la Costas. Echt supi!
Genauso hat Costas den pompösen und unnötigen Ausbau des Hafens von Tazacorte abgenickt. :autsch
Aber die kleinen Hütten müssen weichen.
Alter Hafen Von Puntagorda, soll auch abgerissen werden.
Diese paar Hütten an der Playa de la Veta sind natürlich auch horrend landschaftsverschandelnd: :kopfschuettel
Gefällt Costas auch nicht: Piratenbucht von Tijarafe :kopfschuettel
:nein Fuck off, Costas! Kümmer Dich um Spaniens verschandelte Küsten, davon gibt es garantiert genug... :grrr
Wenn man das liest, kann man wirklich nur noch folgendes machen: KOPFSCHÜTTEL!
Aber das lieben die im BILDforum von eGomera total. Mit langen Rastalocken immer stundenlang im Rhytmus schön KOPFSCHÜTTELN.
Das macht locker!
Jetzt hat der "Friesen-Nerz Canario" auch noch die nette "Ana" aus dem La Palma Forum angefixt und die legt gleich nach:
"Du kennst La Palma sehr gut, deswegen muss ich nichts weiter erklären.
Die alten Häfen im Norden stören nun wirklich keinen. Wenn ich dieses Gesetz richtig interpretiere, soll allen Menschen der Zugang zum Wasser gewährt werden.
Ich kann jederzeit all diese "Abrissorte" betreten, kein Mensch hindert mich daran! Küsten-Wanderwege sind dort im Norden unmöglich. Es sei denn, man schlägt sie in die Felsen!!!!!
Nein, am Beispiel Playa Nueva und jetzt La Bombilla, lässt sich nachvollziehen, um was es wirklich geht. Für den Hotelneubau in Las Hoyas mussten/müssen diese beiden Siedlungen weichen. Für den "gehobenen Tauchertourismus" ist dieses Umfeld wahrscheinlich nicht tragbar!
Ich habe nichts gegen das Costas-Gesetz. Es macht schon Sinn. Ich habe aber etwas dagegen, wenn mit zweierlei Mass gemessen wird. Die Hotellobby hat wahrscheinlich die besseren Anwälte um ihre küstennahen Betonburgen zu verteidigen. Los Cancajos, Princess-Hotels und Hotel-Sol in Puerto Naos. Letzteres steht direkt an der Klippe!!! All diese Zentren müssten meines Erachtens auch entfernt werden.
In Bombilla stehen Häuser, die lange vor dem Gesetz dort errichtet wurden. Damals kümmerte sich keiner darum, ob eine escritura vorhanden war oder nicht. Es waren eben andere Zeiten. Viele der dortigen Bewohner sind dort geboren.
Heute soll nun also "aufgeräumt" werden. Ich bin dafür, dass erst mal in Peninsula und auf den grossen Inseln die Betonfestungen entfernt werden. Das bedeutet aber jahrelange Klage-Wege. Der leichtere Weg ist natürlich der, dass zuerst den "Kleinen", die sich nicht wehren können, die Bleibe genommen wird.
Wo ist eigentlich schon ein grosses Hotel abgerissen worden?
Nun, werte Ana, interpretieren kann man viel, die Frage ist immer, ob die Interpretation wirklich richtig ist.
Gut, erst einmal vielen Dank den lieben, engagierten Foristen aus dem BILDGomera Forum für ihre "Interpretationen", die wir heute zu Thema des Tages machen wollen.
Aber bitte: Immer hart am Gesetz bleiben und ganz korrekt "Subsumieren" - Lee, das hat nichts mit RAUCHEN und TRINKEN zu tun! -, sonst tut ihr "Costas" möglicherweise schwer Unrecht.
Gehen wir doch den "Argumenten" der beiden von der eGomera "KAMPA" mal detailiert nach.
Zunächst: Es gibt keine Gleichheit im Unrecht!
Was heisst das?
Derjenige, der gegen das Recht verstößt, kann nicht mit dem Einwand gehört werden, dass andere auch, vielleicht sogar noch intensiver, gegen das Recht verstoßen und man solle doch gefälligst bei denen, z.B. auf der "PENINSULA oder auf größeren Inseln", anfangen.
So geht das im Rechtsstaat einfach nicht, sonst kommt morgen derjenige, der 100.000 EUR Steuern hinterzogen hat, nämlich auf die Idee, dass man doch erst einmal diejenigen belangen soll, bei denen noch mehr hinterzogen wurde, sagen wir z.B. beim "Verein Zumwinkel". So geht das eben nicht und deshalb kann "Demarcación de Costas" nicht aufhören, rechtswidrige Zustände auf La Palma zu bekämpfen, nur weil "gerichtsbekannt" ist, dass es sowas noch viel schlimmer auch auf der PENISULA gibt.
Wir schicken also die Mitarbeiter nicht zuerst auf die großen Inseln oder nach Galicia!
Übrigens: Auf der Peninsula gibt es auch überall Abteilungen der spanischen Küstenbehörde in den autonomen Regionen und die machen dort auch ihre Arbeit! Lest mal die Zeitungen!
In der Zeitung "El Dia" stand vor kurzem sinngemäß jedenfalls folgendes:
Eigentümern von "Casetas" und "Cuevas" u.a. in Poris de Candelaria, Playa de la Veta, El Jurado und Tinizara wurden von "Costas" benachrichtigt. Man wolle deren Bauten abreissen.
Grund:
Man habe sich an diese gewandt, um einen dem Küstengesetz aus dem Jahre 1988 entsprechenden Küstenzustand wiederherzustellen.
Nicht wenige von diesen Bauten seien sogar "herrenlosen", weil man die Eigentümer nicht ermitteln könne.
Aufforderungen, sich bei "Costas" zu melden, erfolgten auch über den BOP ( Boletín Oficial de la Provincia) und daraufhin hätten sich auch Betroffene gemeldet. Ihnen wurde aufgegeben, zu erklären, welche Rechte man an diesen Bauten geltend machen wolle und ggf. Beweis für diese Rechte anzutreten.
Die Gemeinde Tijarafe habe "Costas" gegenüber im Gesamtzusammenhang übrigens ein sog. "Öffentliches Interesse" an der Erhaltung dieser Bauten geltend gemacht.
Alles geht seinen Weg und ich hatte ja nach dem Besuch von Gemeindevertretern aus Tijarafe in Madrid auch schon einmal über Ausnahmen nachgedacht.
Küstenschuz - Kann Costas Ausnahmen machen?
So, jetzt aber zum "Lee´schen Gesetz!"
Jung, mach Dich locker und beschäftige Dich mal mit dem Gesetz. Links ein kleines Bildchen mit dem gewünschten Sollzustand an der Küste.
Hier weitere Bilder, damit die eGomeros sich bei uns auch heimisch fühlen:
Wir bleiben aber hart am Gesetz, damit der "Lee" noch vom Saulus zum Paulus wird.
Die Bilder sagen alles!
Es handelt sich übrigens um 2 x Poris de Candelaria und 1 x Playa de La Veta. Wir machen einen kleinen Ausflug durch das spanische Küstengesetz und stellen uns dabei folgende Fragen:
1. Ausgehend von der Skizze über den Sollzustand fragen wir:
In welcher Zone liegen die Bauten auf dem Bild?
2. Ausserdem fragen wir:
Was hat es für Folgen, wenn wir festgestellt haben, in welcher Zone sie sich genau befinden?
Beispiele für die Meeres-Strandzone:
- Alle vom Wasser umspülten Flächen
Diese reichen bis zu dem Landpunkt , welchen Wellen bei Sturmfluten erreichen, dazu gehören auch solche, die nur gelegentlich überflutet werden.
- Andere Flächen
Dünen und die vom Meer aus ansteigenden Felsenküsten gehören bis zu ihren Gipfeln zur Meeres-Strandzone.
- Sämtliche in der Meeres-Strandzone befindlichen Objekte sind öffentliches Eigentum.
- Artikel 8 Ley de Costas regelt, dass
private Rechte, selbst wenn diese im Grundbuch eingetragen sind, insbesondere Privateigentum etc., NICHT neben dem öffentlichen Eigentum zulässig sind.
Hier mal ein Blick auf das Verfahren, in dem diese Zonen festgelegt werden.
WICHTIG:
Auszugehen ist immer zunächst von der festgelegten Meeres-Strand(Ufer)-Zone, denn an diese schließen sich die weiteren Zonen des Küstengesetzes ja an.
Das Verfahren bei der Festlegung des Meeres-Strand-Zone im einzelnen:
- Der Meeres-Strandzone ergibt sich nach verbindlicher Festlegung einer Grenzlinie (deslinde marítimo-terrestre).
- Es erfolgt ein Anhörungs- und Feststellungsverfahren.
Die örtliche Küstenbehörde fertigt einen Entwurf der Grenzlinie.
- Nach Anhörung der betroffenen Eigentümer und einer öffentlichen Anhörung wird der Entwurf dem Umweltministerium zugeleitet.
- Die endgültige Feststellung der Meeres-Strandzone erfolgt durch einen Ministerialbeschluss
- Äußerlich wird die Grenze durch Markierung einer Grenzlinie mit Grenzsteinen sichtbar.
- Nach dieser Festsetzung der Grenzlinie erfolgt dann eine Anweisung an den Grundbuchrichter, widersprechende Grundbucheintragungen mit einer Art "Vormerkung" zu versehen.
- Betroffene Eigentümer können gegen diese staatlichen Maßnahmen durch Klage vorgehen. Unterbleibt die Klageerhebung, dann werden die zu Gunsten des Staates lautenden "Vormerkungen" zu endgültigen Eintragungen im Grundbuch.
- Betroffenen Eigentümer können ein zeitlich begrenztes Recht (ähnlich Nießbrauch) beantragen. Dauer: 30 Jahre
Auf Antrag ist die Dauer um weitere 30 Jahre verlängerbar.
Für die Bescheidung solcher Anträge ist natürlich von wesentlicher Bedeutung, wann die Bauten enstanden und wie. Waren es legale Bauten oder illegale Bauten? Entstanden sie vor oder nach Inkrafttreten des Ley de Costas?
In der Praxis wichtige Einzelregelungen:
#Einrichtungen und Anlagen, die in der Meeresuferzone errichtet werden sollen, sind nur dann genehmigungsfähig, wenn ihre Errichtung an keinem anderen Ort möglich ist.
#Schutzzone (zona de protección), Einflusszone (zona de influencia) und Verkehrszone (servidumbre de tránsito) ergeben sich aus der festgestellten Meeres-Strandzone.
An die Meeresuferzone grenzt die Schutzzone ("servidumbre de protección").
Sie ist 100 Meter breit, innerhalb wirksamer Bebauungspläne 20 Meter.
An die Schutzzone grenzt schließlich die Einflussnahmezone ("zona de influencia"), die einen Landstreifen von mindestens 500 Meter, gemessen von der Meeresufergrenze, umfasst.
#Vor Inkrafttreten des Gesetzes in der Schutzzone errichteten Gebäude genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
Die Errichtung eines Gebäudes seit Inkrafttreten des Gesetzes bedarf der behördlichen Genehmigung der Küstenbehörde ("Costas").
Nicht genehmigungsfähig sind Wohngebäude und Hotelanlagen.
#Nicht überdachte Sporteinrichtungen sowie diejenigen Einrichtungen und Aktivitäten, die aufgrund ihrer Eigenart an keinem anderen Ort möglich sind, können dagegen errichtet werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass ein sechs Meter breiter Streifen von der Ufergrenze aus ständig begehbar gehalten wird. Je nach Beschaffenheit des Geländes kann diese Entfernung auch bis zu 20 Meter betragen.
#Alle an die Meeresuferzone grenzenden Grundstücke müssen über einen Zugang zum Meer verfügen.
#Für die Eintragung von an die Meeresuferzone grenzenden Grundstücken in das Grundbuch ist eine behördliche Bestätigung erforderlich, dass das Grundstück nicht in diese Zone hineinreicht.
#Für Gebäude innerhalb der Einflussnahmezone bestehen Beschränkungen hinsichtlich des Bauvolumens.
Das Ley de Costas regelt also erhebliche Eingriffe in das Eigentum der betroffenen Eigentümer.
Innerhalb der Meeres-Strandzone oder der Schutzzone kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen gebaut werden.
So, das waren die Informationen und da "Lee" derzeit nicht im Büro ist, frage ich jetzt gleich mal unseren Kolumnisten Rico Ricotta, wie er denn die Lage der Bauten auf den Bildern beurteilt.
O.K. dann legen wir mal los: 069 155 .........
Der Rico geht wahrhaftig ran!
Vilaflor: "Rico, was sagst Du?"
Rico: "Ich denke, die Sache ist klar!". Diese Bauten liegen noch innerhalb der "Strand-Zone"!
Vilaflor: "Warum denn das?"
Rico Ricotta: Na, Landpunkte, welche vom Wasser bei Sturmfluten erreicht werden, auch nur gelegentlich, Sanddünen, vom Meer aus ansteigende Felsenküste, das ist doch auf den Bildern alles zu sehen! Oder?
Vilaflor: Gut, Rico, das sehe ich auch so. Leg´ Dich wieder hin, Du hast eine Flasche "Küstennebel" gewonnen!
Rico: "Da freue ich mich aber, die trinke ich dann bei Eintracht gegen Bayern morgen im Pokal!"
Übrigens: Das Gespräch haben wir vor der Sendung heute am frühen Morgen aufgezeichnet. Das nur der Korrektheit halber!
Ja, das sind die Fakten!
Der "Lee" hat ja jetzt eine schöne Skizze sowie weitere Infos zum Thema und vielleicht kommt er ja selbst darauf, dass diese Casetas und Cuevas sich tatsächlich in der Meeres-Strand-Zone befinden, wo es KEIN privates Eigentum geben kann.
Folge: die Eigentümer werden, übrigens entschädigungslos, enteignet.
Die Bauten gehören danach also dem Staat und der könnte sie abreissen, wenn er dies für sachdienlich im Sinne des Küstengesetzes hält.
So sieht es aus!
Ausnahmen: Bestandsschutz in dieser ZONE
Also: Falls diese Bauten vor Inkrafttreten des Küstengesetzes aus dem Jahre 1988 RECHTMÄSSIG dort errichtet wurden, dann verliert der Eigentümer zwar dennoch sein Eigentum entschädigungslos, aber er könnte theoretisch einen Nießbrauch über dreissig, verlängerbar auf sechzig, Jahre beantragen!
Soweit, so gut!
Jetzt kommen wir zum "Lee´schen Gesetz oder sagen wir besser zu dem, was der "Lee" sich in seiner Jeas so vorstellt.
Er schrieb ja:
Würde man die "100 Meter von der Wasserlinie Abstand halten-Regel" in La Palmas Norden und Nordwesten durchsetzen wollen, dürfte auf 50 Kilometer Küstenlinie zwischen Puerto de Tazacorte und Barlovento nicht ein Gebäude stehen. Denn nur in dem 7-Häuser Weiler La Fajana(liegt auf einer kleinen Landzunge) kann man hundert Meter vom Strand entfernt Bauen, überall sonst gibt es keinen einhundert Meter breiten Küstenstreifen! Nur senkrechten Fels!
Guter Lee, jetzt muss der VILAFLOR aber dreimal klopfen!
Wenn doch die ansteigende Meeresküste bis zu den Felsgipfeln zur Meeres-Strand-Zone gehört, dann beginnt doch dann erst die sog. "Schutzzone (Zona de protección).
Wo ist Dein Problem? Sollen wir jetzt die Felsengipfel abtragen, damit eine "Zonenverschiebung" eintreten kann?
Wenn in der nachfolgenden Schutzzone - dort ist Privateigentum ja möglich - Bauten stehen, dann muss man fragen, wann sie gebaut wurden und ob sie Bestandsschutz genießen. Wurden sie nach 1988 erbaut, dann muss man das Küstengesetz mit seinen Schutzonenregelungen einfach anwenden.
Übrigens: In urbanisierten Gebieten ist die Schutzzone bei einem vorhandenen, gültigen Bebauungsplan nur 20m breit, nicht 100m!
Ganz allgemein stellt sich die Situation in urbanisierten Gebieten verändert dar, einmal, weil die Schutzzone schmaler ist und andererseits, weil die Bauten in urbanisierten Gemeindegebieten am Wasser i.d.R. Bestandsschutz genießen dürften.
Schauen wir uns aber den Fall des Hotels Sol La Palma genauer an, den Ana ansprach.
Dazu hier eine wunderbare Dokumentation von OLIVER BECK aus Florstadt-Staden, der sich aus anderen Gründen Sorgen um das Hotel und den Strand in Puerto Naos macht.
La Palma - Stranderosion durch TS Delta
Schaut Euch das mal an! Auf dem ersten Bild sieht man ja, wo das Hotel liegt.
Welche Zone ist das?
Noch Strand-Zone oder schon Schutzzone?
Schutzzone: Zona de protección
Die Schutzzone, die hinter der Meeres-Strandzone beginnt, hat einen Streifen von 100 Meter (höchstens aber 200m) ab der festgestellten Meeres-Strandzone. Sie gilt als Dienstbarkeit (servidumbre), die privates Eigentum grundsätzlich duldet. Immobilien, die Wohnzwecken dienen sowie Hotels sollen grundsätzlich nicht in dieser Zone stehen, es sei denn, es werden aufgrund ihrer außerordentlichen Bedeutung wichtige wirtschaftliche Gründe nachgewiesen. Die zulässige Nutzung bedarf der Erlaubnis (autorización) der zuständigen Küstenbehörden.
Vor Inkrafttreten des Gesetzes in der Schutzzone errichtete Gebäude genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
Die Errichtung eines Gebäudes seit Inkrafttreten des Gesetzes bedarf der behördlichen Genehmigung der Küstenbehörde ("Costas").
Nicht genehmigungsfähig sind Wohngebäude und Hotelanlagen.
Was ist denn mit den Häusern an der Strandpromenade von Puerto Naos?
Der Sturm, der dort wütete, hat ja gezeigt, wie weit das Meer sich "einspült"!
Gehen wir aber mal davon aus, dass alle Gebäude in der Schutzzone liegen, ein Bebauungsplan besteht, die Schutzone deshalb nur 20m breit ist und unmittelbar nach der Meeres-Strand-Zone beginnt.
Wann erbaut? Vor 1988 oder danach?
Falls vorher, dann in der Schutzzone grundsätzlich Bestandsschutz!
Wurde das "Sol La Palma" vor 1988 rechtmäßig errichtet, so wie viele Häuser an der Strandpromenade vermutlich auch?
Beim "Sol La Palma" könnte man vielleicht einwenden, dass dieses noch nicht einmal 20m von der Meeres-Strand-Zone entfernt errichtet wurde. Nach meinen Informationen wurde es aber vor Inkrafttreten des Küstengesetzes erbaut.
Notwendige Folge: Bestandsschutz!
Warum also abreissen? Einfach so?
Mich würden ja mal die Meeres-Strand Markierungen interessieren!
Drei weitere interessante Fallgruppen:
1. Fall: Hotel Tres Islas auf Fuerteventura.
Welche Zone? Rechtmäßig vor 1988 errichtet? Bestandsschutz?
Aber: Ausserdem liegt das Hotel im "Parque Natural de los Dunas de Corralejo" (Naturschutzgebiet).
Stand der Dinge: Es wird abgerissen! Es besteht eine Vereinbarung zwischen "Costas", der Gemeinde Corralejo und der Firma RIU, dass dies innerhalb der nächsten 15 Jahre geschieht!
Fall 2: Hotel Médano
Das Hotel steht ja praktisch im Wasser! Meines Wissens nach vor 1988 erbaut, aber meiner Meinung nach in der Strand-Zone?
Eine Umweltministerin wollte es abreissen lassen, dann kam aber eine Kabinettsumbildung durch Herrn Zapatero. Ausserdem hat die Gemeinde Granadilla ein "Öffentliches Interesse" angemeldet.
Der Fall ist zum heutigen Zeitpunkt ungelöst.
Fall 3: Der Appartementkomplex in Tazacorte.
Wann errichtet?
Im vergangenen Jahr, also deutlich nach Inkrafttreten des Küstengesetzes.
Welche Zone? Meeres-Strand-Zone oder Schutzzone?
In der Schutzzone sollen ja grundsätzlich keine Immobilien stehen, die allgemeinen Wohnzwecken oder als Hotel dienen, es sei denn, es werden aufgrund ihrer außerordentlichen Bedeutung wichtige wirtschaftliche Gründe nachgewiesen.
Bestandschutz: In diesem Fall nicht!
Der Investor hatte aber eine Baugenehmigung der Gemeinde Tazacorte. Welche Rechte könnte der Bauherr aufgrund dieser Tatsache geltend machen?
Kann er Schadenersatz von der Gemeinde verlangen, wenn er die Immobile abreissen muss? War wieder einmal Korruption im Spiel? Muss er sich vielleicht sogar ein Mitverschulden entgegenhalten lassen?
So, jetzt sind wir aber voll im Thema und es kann weiter auf eGomera nach dem Lee´schen Gesetz vorgegangen werden!
Einfach kurzen Prozess machen!
DAS GESETZ BIN ICH!
Das wird aber vermutlich auch kaum helfen, die Hütten und Cuevas in Tijarafe und Puntagorda zu erhalten!
Vielleicht kann man aber durch Zusammenarbeit zwischen Costas und den Gemeinden an den Endpunkten beliebter Wanderwege etwas schaffen, was im Sinne des Küstengesetzes ist.
Das kann ich mir durchaus vorstellen.
Der Großteil der jetzigen Bauten in der Strand-Zone muss vermutlich beseitigt werden, wenn sie keinen Bestandsschutz genießen, denn sonst würden Präzedenzfälle geschaffen.
Eine Behörde muss auch dies immer berücksichtigen.
Ausserdem: Was machen wir mit dem Fall Castillo del Mar des Thomas K. Müller?
Hat "Lee" da evtl. schon einen konkreten "Gesetzesvorschlag" erarbeitet, den er vielleicht schon heute in bewährter Manier mal "reinposten" könnte?
Let´s Fetz!