Sonntag, 17. Mai 2009

Eurovision Song Contest

Nach dem Grand Prix ist vor dem Grand Prix hat Thomas, der Anders, gestern noch gesagt.
Im Vilaflor Micro-Blog fand ich den Hinweis auf einen sehr guten Kommentar zum Thema.

Wir sollten jetzt taktisch denken und folgendes tun:
Im nächsten Jahr heißt es also "Ein Lied für Oslo". Auch wenn der Wodka in Norwegen teurer ist als in Russland, sollte Deutschland dort auf Sieg spielen. sueddeutsche.de hat schon ein Ass im Ärmel: Das binationale Duo "The Vi-Kings" bestehend aus einer mazedonischen Mezzosopranistin mit schwedischer Großmutter und einem britischen Bratschisten singt "Norwegian Wood" in einer Fassung von Andrew Lloyd Webber, der wieder als gepuderte Leiche am weißen Flügel sitzen darf. Dazu kann Deutschland ruhig noch einmal eine Stripperin auf die Bühne schicken. Ist sie gebürtige Weißrussin, ist uns der Sieg dann sicher.


Das könnte klappen!

Danke Julia Bönisch und Mirjam Hauck, der "Frauen Power" der "Süddeutschen", für diesen schönen Kommentar.

Swing-Pop mit Strip-Flop

Einfach KÖSTLICH!

Sorry!

Ich weiss nicht, ob ich den Fehler gemacht habe oder es nur an Blogger liegt.
Leider sind zwei Kommentare, die ich zur Veröffentlichung freigab, spurlos verschwunden.
Es handelte sich um Kommentare des heutigen Tages von K...... und von E.......... Falls ich versehentlich etwas falsch gemacht haben sollte, bitte ich um Entschuldigung.
Es waren zwei inhaltlich wichtige Stellungnahmen zum Fall "Castillo del Mar".

Vielleicht mögen die Kommentatoren sie noch einmal absetzen oder per E-Mail an TGTV4U senden. (Bitte keine Absätze machen)
mailto: hukeaz(at)twittermail.com

Herzlichst

Eure

Tara

War das vorhersehbar?

Man könnte fast meinen, dass der Kollege Vilaflor mit Costas "unter einer Decke steckt".

Kaeptnboeff vermeldet heute folgendes:



Die Küstenbehörde ordnet den Rückbau des Castillo del Mar an


Die "Demarcación de Costas de Canarias“ (kanarische Delegation der Küstenbehörde) hat beschlossen gegen Thomas Müller, den Pächter des Castillo del Mar, eine Strafe in Höhe von 5.591,67 Euro zu verhängen. Außerdem muss innerhalb von 10 Tagen der Rückbau des Castillo del Mar erfolgen. Sollte der am 19.02. im offiziellen Boletin der Provinz bekanntgegeben Verfügung nicht Folge geleistet werden sollen schärfere Maßnahmen ergriffen werden.

Im einzelnen handelt es sich hierbei wohl um sämtliche Anbauten auf der Veranstaltungsfläche (Bühne), zusätzliche Holzdächer, Säulen und das zusätzlich errichtete Gebäude direkt vor dem Castillo del Mar. Bei diesen Anbauten handelt es sich nach Ansicht der Küstenbehörde um ungenehmigte Bauprojekte und somit um eindeutige Rechtsverstöße.

Gegen diese Verfügung hat Thomas Müller ein Einspruchsrecht von einem Monat.



Vilaflor schrieb gestern folgendes:

20 Jahre nach dem Kauf, also 2001, soll er dann mit der Renovierung des Gebäudes begonnen haben.
Das Küstenschutzgesetz trat 1988 in Kraft. Die Renovierung erfolgte also weit nach Geltung des Gesetzes.
Mir stellt sich folgende Frage: Durfte man in der Meeres-Strand Zone ein Objekt im Jahre 2001 überhaupt für einen Gewerbebetrieb aus- und umbauen?


Die Küstenschutzbehörde hat in den vergangenen Tagen noch einmal betont, dass für gewerbliche Betriebe keine Ausnahmen gemacht werden.
In anderen Bereichen wird aber über Ausnahmeregelungen nachgedacht.
Vilaflor wird in den nächsten Tagen hier einen Bericht über denkbare Ausnahmen veröffentlichen.
Die Angelegenheit bleibt weiter sehr spannend.

Eure

Tara