Rückbauverfügung
Hier ein Fernsehtipp zum Thema:
hr fernsehen
24. May 2009, 10:15 - 10:45
La Gomera, mon amour
Als der Fotograf und studierte Stadtplaner Thomas Müller vor fast dreißig Jahren seine Heimatstadt Darmstadt verließ, um auf La Gomera Urlaub zu machen, begegnete er seinem Glück ganz unvermutet. Die Insel hat ihn verzaubert, verführt, wurde zu seiner Liebe. Er fotografierte die schroffen Felsen, die nebelverhangenen Wälder, das Meer, die Dörfer, ihre Bewohner. Aus seinen Fotos ließ er Postkarten fertigen, er kaufte Häuser, verdiente daran und wurde zu einem der wohlhabendsten Männer Gomeras. Doch was ihm die Insel gab, wollte er ihr nach Kräften wieder zurückgeben. Vor kurzem noch war das Castillo del Mar, eine 1890 erbaute Bananenverladestation, eine Ruine. Müller ließ das verfallene Bauwerk instand setzen und investierte beinahe sein ganzes Vermögen. Heute ist das Castillo del Mar ein Kulturzentrum, Treffpunkt für Künstler aller Genres. Thomas Müller will noch einen neuen Anbau für das Castillo bauen, doch dazu fehlen ihm inzwischen die Mittel. Um Unterstützung von offizieller Seite bemüht er sich seit Jahren vergeblich. Schon investiert er wieder in ein neues Projekt: die Herstellung von Bananensekt zur Rettung der vom Untergang bedrohten Bananenplantagen auf La Gomera.
Dauer: 30 Min.
Ende: 10:45
Zur Einstimmung hier auch noch ein Video:
Zur rechtlichen Problematik des Baus wird Vilaflor weitere Berichte liefern.
Interessant sind an dieser Stelle auch die Fragen, die Kaeptboeff zur Problematik stellte:
1. Handelt es sich bei der ehemaligen Bananenverladestation um ein historisch wertvolles Gebäude?
2. War der Zweck des Gebäudes nicht von Anfang an ein gewerblicher (Bananenexport und Kleinhafen/Anlegestelle für Passagiere die auswandern wollten)?
3. Ist die Renovierung eines historischen Gebäudes nicht zwangsläufig anders zu bewerten, als ein zur Eigennutzung errichtetes Strandhaus (Stichwort Denkmalschutz).
Berechtigte Fragen, welche man stellen muss.
Was ergibt sich bei einer genauen Subsumtion des vorliegenden Sachverhaltes unter die geltenden Vorschriften des Küstenschutzgesetzes?
Das ist die entscheidende Frage! Versucht doch eine eigene Interpretation anhand der hier veröffentlichten Teile 1 - 4 zum Küstengesetz, aufrufbar oben über das Blog-Archiv.
Es grüßt herzlich
Eure
Tara
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