Kaeptnboeff vermeldet heute folgendes:
Die Küstenbehörde ordnet den Rückbau des Castillo del Mar an
Die "Demarcación de Costas de Canarias“ (kanarische Delegation der Küstenbehörde) hat beschlossen gegen Thomas Müller, den Pächter des Castillo del Mar, eine Strafe in Höhe von 5.591,67 Euro zu verhängen. Außerdem muss innerhalb von 10 Tagen der Rückbau des Castillo del Mar erfolgen. Sollte der am 19.02. im offiziellen Boletin der Provinz bekanntgegeben Verfügung nicht Folge geleistet werden sollen schärfere Maßnahmen ergriffen werden.
Im einzelnen handelt es sich hierbei wohl um sämtliche Anbauten auf der Veranstaltungsfläche (Bühne), zusätzliche Holzdächer, Säulen und das zusätzlich errichtete Gebäude direkt vor dem Castillo del Mar. Bei diesen Anbauten handelt es sich nach Ansicht der Küstenbehörde um ungenehmigte Bauprojekte und somit um eindeutige Rechtsverstöße.
Gegen diese Verfügung hat Thomas Müller ein Einspruchsrecht von einem Monat.
Vilaflor schrieb gestern folgendes:
20 Jahre nach dem Kauf, also 2001, soll er dann mit der Renovierung des Gebäudes begonnen haben.
Das Küstenschutzgesetz trat 1988 in Kraft. Die Renovierung erfolgte also weit nach Geltung des Gesetzes.
Mir stellt sich folgende Frage: Durfte man in der Meeres-Strand Zone ein Objekt im Jahre 2001 überhaupt für einen Gewerbebetrieb aus- und umbauen?
Die Küstenschutzbehörde hat in den vergangenen Tagen noch einmal betont, dass für gewerbliche Betriebe keine Ausnahmen gemacht werden.
In anderen Bereichen wird aber über Ausnahmeregelungen nachgedacht.
Vilaflor wird in den nächsten Tagen hier einen Bericht über denkbare Ausnahmen veröffentlichen.
Die Angelegenheit bleibt weiter sehr spannend.
Eure
Tara