Ich erlaube mir, diesen hier einzustellen.
Es geht weiter mit den Urteilen: Die Baugenehmigung der zum illegalen Hotel Gran Castillo gehörenden Anlage mit 48 Bungalows ist nun ebenfalls für illegal erklärt worden.
Die Zahl der illegalen Hotels und Anlagen steigt kontinuierlich. Praktisch hat dies bislang jedoch noch keinerlei Auswirkungen gehabt.
Und vom Küstenschutz Costas droht keinerlei Gefahr mehr:
Das muss man sich mal vorstellen: Dass die Küsten zubetoniert wurden ist auch auf die jahrzehntelange Untätigkeit von Costas zurück zu führen! Da wurde jahrzehntelang ganz gemütlich auf "rústico"-Land direkt an der Küste gebaut, wo eigentlich nicht gebaut werden durfte, und ausschließlich durch illegale Machenschaften wurden die Gebiete zu Bauland erklärt. Auch Costas hat nicht interveniert...
Nun sind die Gebiete also urban, weshalb die Küstenbehörde Costas im Küstenstreifen von Playa Blanca die Küstenschutzzone auf die geringste Tiefe von 20 m festgelegt hat....
D.h. durch illegale Machenschaften sind jene juristische Grundlagen geschaffen worden, auf die sich nun Costas bezieht bei der Festlegung der Küstenschutzzone. Sagenhaft!
In den urigen Küstenorten wurde nicht daran gedacht, aus 'rústico'-Land Bauland zu machen. Die Häuser dort stehen seit Jahrzehnten auf 'rústico'-Land und niemanden hat’s gestört. Zunächst auch Costas nicht, denn die Behörde befand sich ja Jahrzehnte im Tiefschlaf...
Quelle: Lanzarote Forum/Lanzarote Inside - Illegale Baulizenzen
Im Post werden Probleme angesprochen, die weiterer Erläuterungen und Ermittlungen bedürfen.
Möglicherweise kann Vilaflor sich mit dem Thema weiterbeschäftigen, denn hier tun sich Abgründe auf, die in den Focus der Öffentlichkeit gehören.
Es grüßt
Eure
TARA
Geehrter Vilaflor!
AntwortenLöschenSchliesse mich TARA an: Ermitteln Sie!
Mit freundlichen Grüssen
Erwin Hasenkopf,
Bad Wildungen
Lieber Herr Hasenkopf,
AntwortenLöschenFrau Aurora schreibt bisweilen sehr interessante Beiträge.
Ob die von ihr in´s Spiel gebrachte "Umgehung" des Küstengesetzes so einfach möglich ist, wage ich zu bezweifeln.
Im Einzelfall muss geprüft werden, ob ein Flächennutzungsplan vorhanden war, der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wurde und wann der Bebauungsplan in Kraft trat. Mit der Neuregelung (1988) darf ein 100 m breiter Schutzstreifen von der Küste an landeinwärts grundsätzlich nicht mehr bebaut werden, sofern kein rechtsgültiger Bebauungsplan vorhanden ist. Die Hotels in Playa Blanca sind ja aus verschiedenen Gründen rechtswidrig. Zum Teil wurde zu groß gebaut oder es lagen überhaupt keine Baugenehmigungen vor. Zu prüfen ist sicherlich auch, ob man evtl. noch gegen Bebauungspläne vorgehen kann, mit dem Ziel diese für rechtswidrig zu erklären.
Ich melde mich in der Sache!
Den Costas Mitarbeitern müssen die Verhältnisse auf Lanzarote so vorkommen, wie New York King Kong nach seiner "Entführung" vorkam.
Geehrter Vilaflor, der Vergleich mit King Kong ist nicht von der Hand zu weisen. Ich empfehle Ihnen, Frau Aurora aus Lanzarote für Tagoror TV zu gewinnen. Übergeben Sie ihr die Berichterstattung für Lanzarote und Fuerteventura. Nur ein kleiner Vorschlag meinerseits.
AntwortenLöschenMit freundlichen Grüssen
Erwin Hasenkopf,
Bad Wildungen
PS: Hatte in der vergangenen Nacht geflissentlich Schlafstörungen. Daher ein bisschen nach Herrn Palmero's "Doc" gegoogelt. Meine Hochachtung, ein sehr guter Forist mit exzellentem Schreibstil. Aber auch ein kleiner Hassateur odrr?