Montag, 27. April 2009

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus

LATEST NEWS: Das "Ermittlungsverfahren" gegen den "MOEFFE Löschclub" wurde gegen Spende eines Autodaches und eines Radios eingestellt!

Was lesen wir da?

Der Blaggblogg hat sich entschieden das Verfahren gegen das flache Forum einzustellen, weil Dummheit zwar Dumm ist, aber es sich nicht lohnt diesen Wesen mehr Zuneigung/Interesse zu geben, als sie es wert sind. So wird das Verfahren gegen Eröffnung eines neuen Teneriffa-Forums eingestellt.


Ein neues, offenes Forum ist in Enstehung! Das heisse Material drängt aus der Magmakammer des Pico del Teide unaufhaltsam nach oben. Der Lavafluss wird neues Land enstehen lassen. Experten sind sich einig, dass es ein ruhiger´, effusiver, aber sehr nachhaltiger, heisser Basaltlavafluss sein wird.
Wir begrüßen das sehr, denn wir können im Kampf gegen "Klonophobie", Forenführung nach Unox Gutsherren Art und Deutschtümelei wirklich Unterstützung gebrauchen.
Es wird spannend und wenn wir ehrlich sind, dann müssen wir unseren "Materiallieferanten" sogar danken. Sie sind conditio sine qua non für das Enstehen junger, frischer, intelligenter, unterhaltsamer, satirischer, umbequemer und nicht kommerzieller "Unterhaltungssendungen" im offenen Kanal World Wide Web!

Das Gewissen Makaronesiens bekommt Zulauf!!

COMING SOON

Kollegen, macht bitte etwas Spektakuläres!
Macht es so kraftvoll wie dieser Titel: Rockin´in a free world!



Wir würden uns freuen, Euch als Korrespondenten begrüßen zu dürfen!

Mann, ist das spannend! Hoffentlich geht es bald los, dann wird im Baumhaus nahe Adeje aber gefeiert.

Mach´et, BLAGGY!

Hier noch ein Video für alle NICHT KOMMERZIELLEN.
Der gute Neil Young hat´s allen schon vor Jahren gesagt: This note´s for you!



Lyrics:


"This Note's For You"

Don't want no cash
Don't need no money
Ain't got no stash
This note's for you.

Ain't singin' for Pepsi
Ain't singin' for Coke
I don't sing for nobody
Makes me look like a joke
This note's for you.

Ain't singin' for Miller
Don't sing for Bud
I won't sing for politicians
Ain't singin' for Spuds
This note's for you.

Don't need no cash
Don't want no money
Ain't got no stash
This note's for you.

I've got the real thing
I got the real thing, baby
I got the real thing
Yeah, alright.

Samstag, 25. April 2009

Korrespondenten können ab sofort per E-Mail bloggen

Hi Tagoror TV Staff,

ab sofort könnt Ihr hier auch per E-Mail bloggen. Das dürfte für die "Mobilen" praktisch sein. Bilder einfach als Attachement senden.

Die E-MAIL Adresse lautet: EuerGMailKontoname.Passwort@blogger.com

Versucht es bitte mal.

Grüße

Eure Tara

Freitag, 24. April 2009

Küstengesetz (Teil 3)

Ich hatten bisher u.a. einen Blick auf das Verfahren zur Einrichtung der Schutzzonen nach dem Küstenschutzgesetz und die Regelungen zur Begrenzung von Eigentümerrechten geworfen.

Wenn durch ministeriellen Beschluss eine Schutzone festgelegt wurde, dann stellt sich häufig die Frage, ob die betroffenen Eigentümer eine Entschädigung verlangen können.

Im Kern geht es immer um folgende Problematik:

Liegt eine entschädigungspflichtige Enteignung vor oder wird nur die Sozialpflichtigkeit des Eigentums konkretisiert?

Die Beantwortung dieser Frage führt direkt zur Grundrechtsdogmatik.

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Regelungen des Grundgesetzes, denn die haben betroffene deutsche Eigentümer häufig im Auge, wenn ihr Grundstück in Spanien von den Regelungen des Küstenschutzgesetzes betroffen ist.

Art. 14 GG
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


Das muss ein wenig näher beleuchtet werden.
Der Schutzbereich des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 GG umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes jedes vermögenswerte Recht, das einem Einzelnen privatnützig zur ausschließlichen Nutzung durch das einfache Recht zugewiesen ist.

Den Gesetzgeber trifft demnach der Auftrag, den Inhalt des Eigentums durch förmliche (Parlaments-)Gesetze zu bestimmen. Das bedeutet, dass der Inhalt des Eigentumsrechts nicht für alle Zeit feststeht, sondern vom Gesetzgeber geändert werden kann.

Hierin besteht das Dilemma.

Art. 14(1)1 soll einerseits als Abwehrrecht gegen den Staat fungieren, anderseits ist es jedoch zugleich die Aufgabe des Gesetzgebers, den Inhalt des Eigentums zu bestimmen. Dies birgt die Gefahr einer schleichenden Entleerung des Inhalts des Eigentums durch den Gesetzgeber.

Um diesen vorzubeugen, schafft die Institutsgarantie des Eigentums die Bindung des Gesetzgebers an durch die Verfassung vorgegebene Wesensmerkmale des Eigentums (Gewährleistung des Eigentums).

Diese sind die Privatnützigkeit, die grunds. freie Verfügungsbefugnis sowie die Junktimklausel bei Enteignungen. Dadurch soll die Sicherung eines Freiheitsraumes im vermögensrechtlichen Bereich gewährleistet werden.

Dennoch ist das Eigentum gem. Art 14(2) GG sozialgebunden (es besteht z.B. kein Recht auf Umweltverschmutzung). Weiterhin gilt grundsätzlich die Bestandschutzgarantie, wonach konkret bestehende Eigentumspositionen geschützt sind. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Eingriffen in das Eigentum erfolgt je nachdem, welche Art des Eingriffs vorliegt. Die Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit und nur durch oder aufgrund eines Gesetzes erlaubt, das zugleich die Entschädigung regelt (Junktimklausel, Art. 14 Abs. 3 GG).

Für die schlichte Inhalts- und Schrankenbestimmung hingegen gilt nur ein einfacher Gesetzesvorbehalt (Art. 14 Abs. 1 GG).

Ob das Küstenschutzgesetz als "enteignendes Gesetz" den Anforderungen des Art. 14 GG standhalten würde, kann stark bezweifelt werden. Man könnte aber durchaus so argumentieren, dass die Grenzziehung nach dem Küstenschutzgesetz gar keine Enteignung ist, sondern die Konkretisierung einer Eigentumsbegrenzung aus der Sozialpflichtigkeit.

Um es gleich vorwegzunehmen, das spanische Verfassungsgericht hat bereiits in einer Entscheidung vom 04.07.1991 im Hinblick auf das öffentliche Eigentum der Meeres-Strandzone die Unbebaubarkeit der Strände und der Meeresschutzzone als Sozialbindung des Eigentums angesehen.

Die "Entschädigung" nach den Übergangsvorschriften des Küstengesetzes, z.B. durch Einräumung einer zeitlich beschränkten Nutzungskonzession (2 x 30 Jahre), sah das Gericht als in der Regel ausreichend an.

Wie ist das möglich?

Liebe Altdeutschen, jetzt werdet ihr aber staunen:

Der heutige spanische Eigentumsbegriff hat seine Wurzeln in der Verfassung der Spanischen Zweiten Republik von 1931, für die wiederum die Verfassung des Deutschen Reiches von 1919 als Vorbild diente.

Artikel 33 der spanischen Verfassung von 1978 erkennt das Privateigentum ausdrücklich an.
Eine Beschränkung des Inhalts des Eigentums aufgrund der sozialen Funktion dieses Rechts ist aber in Abs. 2 auch geregelt.

In Deutschland würde man das Sozialbindung des Eigentums nennen.
Im dritten Absatz des Artikel 33 ist eine Entschädigungspflicht bei Enteignung aus berechtigten Gründen des öffentlichen Nutzens oder gesellschaftlichen Interesses geregelt.

Was genau Eigentum ist, regelt der zivilrechtliche Eigentumsbegriff des spanischen Código Civil (Artikel 348 I CC).
Danach ist Eigentum das Recht, seine Sache zu nutzen und über sie zu verfügen, soweit Gesetze dies nicht einschränken.
Artikel 33 Abs. 3 der spanischen Verfassung enthält also eine Enteignungsermächtigung mit Entschädigungsgarantie. Unter Enteignung wird der gesamte oder teilweise Entzug bestimmter Eigentumsgegenstände verstanden, wobei der Entzug durch Gesetz oder durch Verwaltungsakt erfolgen kann. Der Eigentümer kann im Falle der Enteignung eine Entschädigung verlangen.
In jedem Einzelfall muss daher geprüft werden, was als Enteignung anzusehen ist und was als eine entschädigungslose Eigentumsbegrenzung aufgrund der sozialen Funktion des Eigentums zu betrachten ist.
Handelt es sich NUR um eine Eigentumsbegrenzung aufgrund der sozialen Funktion des Eigentums, so liegt nach spanischem Verständnis KEINE entschädigungspflichtige Enteignung vor.

Unterscheiden sich der spanische und der deutsche Eigentumsbegriff und wenn ja, worin?

Sie unterscheiden sich in einem Punkt wesentlich: Der spanische Verfassungsbegriff des Eigentums geht offenbar von einem Vorrang der sozialen Funktion des Eigentums gegenüber dessen Privatnützlichkeit aus.

Das ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang.
Das deutsche Grundgesetz kennt keinen unterschiedlichen Schutz der Grundrechte.
Die spanische Verfassung schaffte drei Klassen von Grundrechten, die unterschiedlichen Schutz genießen.

Das spanische Eigentumsrecht gehört zu zweiten Klasse mit NUR mittlerem Schutz. Es wird nicht zu den Basisgrundrecht gezählt.
Der Artikel 33 der spanischen Verfassung betont die "soziale Funktion" des Eigentums, gibt ihm damit einen Doppelcharakter.
Einerseits ist es ein Recht des Einzelnen und andererseits stellt es einen Pflichtbeitrag zum Gemeinwohl dar.
Durch Art. 132 und 45 der spanischen Verfassung stehen dem Privateigentum bedeutende andere Werte entgegen, die gleichfalls Verfassungsrang besitzen.

Das gilt für das Recht aller am Meeresstrand und den Umweltschutz. Der Staat muss im Kollisionsfall das Verhältnis zwischen diesen Verfassungsgütern regeln.
Das hat er durch das Küstenschutzgesetz getan. Der spanische Eigentumsbegriff ist stark gemeinschaftsbezogenen und unterscheidet sich dadurch vom deutschen Eigentumsbegriff.

Spanische Grundrechte der zweiten Klasse, dazu gehört z.B. das Eigentumsrecht, können durch Gesetze eingeschränkt werden. Das geschieht durch das spanische Küstengesetz "Ley de Costas".

Es besteht ein geringerer Schutz des Grundrechts des Eigentums gegenüber den Grundrechten erster Klasse, dazu gehören z.B. das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Recht auf Meinungsfreiheit.
Die von Costas vorbereitete Entscheidung des Ministeriums bezüglich der Grenzziehung der Schutzzonen kann vor den Verwaltungsgerichten überprüft werden (Art. 13 LC).
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch vor Zivilgerichten Ansprüche der "Eigentümer" eingeklagt werden (Art. 14 LC).

Der Schutz des spanischen Eigentumsgrundrechts des Bürgers ist im Vergleich zum deutschen Recht also relativ schwach ausgeprägt.
Das zeigt sich auch beim möglichen Rechtsweg.
Bei isolierter Verletzung des Eigentumsrechts besteht z.B. nicht die Möglichkeit einer direkten Verfassungsbeschwerde des einzelnen Eigentümers vor dem Verfassungsgericht.
Das wäre nur dann möglich, wenn neben dem Eigentumsrecht auch Grundrechte der ersten Kategorie verletzt wären.
Das "Ley de Costas" könnte aber als Gesetz dem Verfassungsgericht zur Prüfung vorgelegt werden. Dieses Recht hätten z.B. die spanische Regierung, der spanische Ombudsmann oder einzelne autonome Regionen. Bisher hat aber kein Berechtigter diese Möglichkeit genutzt.

FAZIT: Der spanische und der deutsche Eigentumsbegriff unterscheiden sich ganz erheblich.
Das müssen betroffene Grunstückseigentümer deutscher Staatsangehörigkeit wohl akzeptieren.

Einige sind schon auf die Idee gekommen, dies auf europäischer Ebene korrigieren zu wollen und machten einen Verstoß gegen die europäische Menschenrechtskonvention geltend.
Der Eigentumsbegriff der europäischen Menschenrechtskonvention ist weiter als der spanische Eigentumsbegriff.

Spanien ist dieser Konvention beigetreten, man hat jedoch beim Beitritt einen Vorbehalt dahingehend gemacht, dass man keinen stärkeren Schutz des Eigentums zulassen wolle als den, welchen die spanische Verfassung in Artikel 33 definiert.
Aus Gründen der europäischen Menschenrechtskonvention könnten daher wohl auch keine Ansprüche betroffener deutscher Grundstückseigentümer mit Erfolgsaussicht geltend gemacht werden.

Häufig wird auch geltend gemacht, es handele sich um Verstöße gegen das Rückwirkungsverbot, weil Häuser betroffen werden, die schon vor Geltung des Gesetzes rechtmäßig errichtet wurden.
Damit hat sich der Oberste Gerichtshof Spaniens im vergangenen Jahr kurz beschäftigt und ganz in der Tradition spanischer Sozialpflichtigkeit festgestellt, es sei anerkannt, dass das Rückwirkungsverbot durch Gründe des Gemeinwohls außer Kraft Gesetzt sein könne.

Da sind die ganz pragmatisch.

Aus Regierungssicht muss man sicher feststellen, dass bei den unsäglichen Zuständen an spanischen Küsten wohl nur eine eisenharte Umweltschutz- und Sozialpflichtigkeitsstrategie den Sumpf aus Korruption und Grundstücksspekulation in den Griff bekommen kann, der das Land existenziell bedroht.

Vielen hat es die Geschäfte verhagelt und viele "gutgläubige" Käufer haben ein Haus gekauft, sind aber nicht mehr Eigentümer dieses Hauses. Soweit es Bestandschutz genießt, können sie darin zumindest bis zu 60 Jahren wohnen oder es vermieten. Ausbau und Weiterverkauf sind aber ausgeschlossen. So bleibt häufig auch für die Käufer eine möglicherweise erstrebte Wertsteigerung aus bzw. das Grundstück verliert erheblich an Wert.

Mit möglichen Ansprüchen der betroffenen Grundstückseigentümer gegen ihre Vertragspartner (private Verkäufer) bzw. Gemeindebehörden sowie interessanten Fallbeispielen beschäftige ich mich in Teil 4.

Mittwoch, 22. April 2009

Küstengesetz in der taz

Ich schätze die taz sehr, sie feierte gerade ihr 30jähriges Bestehen.
In letzter Zeit berichtete sie zweimal über die Problematik des Küstengesetzes, allerdings in einer Art und Weise, die durchaus fragwürdig ist.

Hier die Beispiele:

Müllers Bananenschloss


Der Kaeptnboeff, ein geschätzter Kollege des (offenen?) La Palma Forums, hatte auch schon einen Hinweis auf den Bericht gepostet.

Küstenschutz in Spanien- Strandbuden vom Abriss bedroht


Zitat:
Zu letzterem Artikel einige Bemerkungen:
Vor einem Jahr gab der sozialistische Regierungschef José Luis Rodríguez Zapatero dem Druck nach und löste seine streitbare Umweltministerin ab. Das Ministerium wurde aufgelöst. Die Zuständigkeit fiel an die Ministerin für Landwirtschaft und Fischfang Elena Espinosa. Der Küstenschutz nahm eine unerwartete Wende. Die neue Zuständige nimmt die Chiringuitos und kleine Fischerhäuser ins Visier.

Hier wird ein völlig falscher Eindruck erweckt.
Zur Kabinettumbildung Zapatero II liest man HIER.
Richtig ist, dass der Zuschnitt einiger Ressorts verändert wurde. Unter anderem wurde das Umweltministerium aufgelöst und in das Landwirtschaftsministerium eingefügt.
Keinesfalls wurden aber die Ziele des Küstenschutzes verändert. Nach wie vor sind auch große Hotels im Visier.
Teilweise wurden schon Vereinbarungen über den Abriss von bekannten Hotels getroffen.
Das ist zum Beispiel bei den Hotels Tres Islas und Oliva Beach so, die nur noch bis 2017/2018 betrieben werden dürfen.




Hotels in den Dünen werden in zehn Jahren abgerissen


Die Verhandlungen zwischen dem spanischen Umweltministerium und der RIU-Hotelkette waren erfolgreich. Streitpunkt waren die Hotels „Tres Islas“ und „Oliva Beach“, die mitten im Naturschutzgebiet von Corralejo stehen. Nun ist es beschlossene Sache: Die Abrissbirne soll die beiden Häuser in zehn Jahren niederreißen. Das Land auf dem sie stehen, geht an den Staat über.

Das Umweltministerium ist einen Kompromiss eingegangen, indem es den Grund auf dem die Hotels stehen für weitere zehn Jahre zum Nutzen durch das RIU-Unternehmen freigibt. Darauf haben sich der Küstenschutz und die RIU-Gruppe geeinigt. Die Einigung umfasst auch die Insel „Lobos“, für die RIU derzeit die Nutzungsrechte hat.

Zur Vorgeschichte: Im Jahr 2003 hatte das Umweltministerium dem Komplex „Oliva Beach“ eine Verwaltungslizenz für 30 Jahre mit Option auf Verlängerung um weitere 30 Jahre genehmigt. Erst in der aktuellen Legislaturperiode unter Umweltministerin Cristina Narbona haben die Verhandlungen mit RIU begonnen, um diese Frist zu verkürzen. Die Regierung wollte das Gelände im Küsten- und Naturschutzgebiet der Dünen wieder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Nach Abgabe der Gelände sollen Maßnahmen ergriffen werden, um die Dünen von Corralejo und die Küste dieser Zone von Fuerteventura zu schützen, hieß es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums. Sobald die Insel Los Lobos an das Ministerium übergeben wird, soll sie zum öffentlichen Küstengebiet erklärt werden.

Als die Hotels „Oliva Beach“ und „Tres Islas“ vor über 30 Jahren gebaut wurden, war das Gelände noch nicht als Küstenregion sondern als städtischer Boden definiert. Erst 1989 begann die Zentralverwaltung Spaniens, die Küstenregionen des Landes neu zu definieren. Nach der neuen Vermarkung befanden sich die Hotels innerhalb des zu schützenden Küstengebiets.

Das Hotel „Tres Islas“ wurde vom Architekten Miguel Fisac entworfen, auch der berühmte César Manrique hat daran mitgewirkt. Aus diesem Grund hatte die konservative PP beantragt, die Hotels zu einem „öffentlichen Kulturgut“ zu erklären – ohne Erfolg.

Quelle: infoCanarias-Online

Lies auch Hier: Die die beiden RIU-Hotels Tres Islas und Oliva Beach abgerissen werden. Grund ist die Tatsache, dass die beiden Hotels mitten in den Sanddünen im Naturpark von Corralejo im Norden Fuerteventuras gebaut wurden.

Das Verfahren gegen das Hotel Medano - den Bau hat man auf Stelzen in das Meer gesetzt!!!- ruht zur Zeit, weil Verhandlungen mit der Gemeinde geführt werden. Man stelle sich vor, was ein Abriss dort bewirken würde. Unmittelbar davor ist übrigens die Plaza von El Médano.
Hier wird deutlich, dass es auch tatsächlich schwierig sein kann, einen Abri zu bewirken.







Das größte Problem ist auf Fuerteventura zu lösen, wie zuvor schon berichtet. Wie reisst man das Projekt "Origo Mare" ab, nachdem der Bebauungsplan für ungültig erklärt wurde, weil er gegen Naturschutz- bzw. Landschaftsschutzrecht und Küstenschutzrecht verstößt? Da wären theoretisch mehr als 300 Bauten anzureißen.

Die "Wiederherstellung" könnte schwer fallen. Wer trägt die Kosten?
Übrigens haben Menschen dort in der Vergangenheit bereits Häuser gekauft. Von wem bekommen die ihr Geld zurück? Von der Gemeinde La Oliva, die den Bebauungsplan verabschiedet hat? Oder von der Bauträgergesellschaft, die aber vermutlich insolvent ist? Von der taz? Nein, letztere hatte noch nie Geld, aber viel Enthusiasmus. Gell, Bascha!

Küstengesetz (Teil 2)

Die Frage, warum man denn seitens des spanischen Staates so lange nicht das Erforderliche getan hat, um die Küsten wirksam vor kriminellen Machenschaften zu schützen, bleibt weiter offen.
An der aktuellen Rechtslage ändern derartige Vorhalte aber nichts.
Regierungen können wechseln und man darf der jetzigen Regierung um "Schuhmacher" Zapatero schon bescheinigen, dass sie mit Nachdruck die Belange des Umweltschutzes vertritt. Vergessen wir auch nicht, dass diese Linie nur gut für die touristischen Belange Spaniens sein kann.
Welcher Spanienurlauber hat nicht schon fassungslos vor besonders abschreckenden Beispielen einer nahezu planmäßigen Küstenzertörung gestanden und sich gefragt, wie sowas möglich ist.
Kriminelle aus Wirtschaft und mittelbarer Staatsverwaltung (Gemeinden) haben das Fass zum Überlaufen gebracht. Hätte man nicht entschieden gehandelt, dann wäre die Totalzerstörung nur noch eine Frage der Zeit gewesen.
Viele Deutsche können es kaum glauben, wenn man ihnen folgendes mitteilt:

- Viele Häuser an der spanischen Küste sind sogenannte Schwarzbauten, d.h. bereits angefangene oder fertig gestellte Häuser, die mit existierenden Bebauungsplänen bzw. dem Küstengesetz "Ley de Costas" nicht vereinbar sind. Sogar nach Inkrafttreten dieses Gesetzes wurde fleißig weitergebaut und planmäßig gegen das Gesetz verstoßen. Bei zahlreichen Bauten sind zusätzlich auch Verstöße gegen Naturschutz- und Landschaftsschutzrecht festzustellen.

- Meist sind kriminelle Machenschaften der Hintergrund, etwa Bestechungen der örtlichen Baubeamten.

- Oftmals versäumen die Ämter schlichtweg, die Einhaltung der Regelungen überhaupt zu überprüfen.

Man muss schon von einem regelrechten Sumpf sprechen. Es hat sich eine Baumafia etabliert, die dem Staat auf der Nase herumtanzt.
Dem musste Einhalt geboten werden und deshalb hat sich das spanische Umweltministerium seit Ende 2006 zum Ziel gesetzt, zum Wohl der Umwelt und des Tourismus mit den illegalen Bauten an spanischen Küsten aufzuräumen.

Man muss es an dieser Stelle betonen:

Der spanische Staat setzt ein Zeichen gegen die illegalen Praktiken vieler Gemeinden und vieler Bauentwickler, um diesen Sumpf endgültig trocken zu legen. Als Deutscher kommt einem das irgendwie merkwürdig vor, aber die "Kriminellen" sitzen tatsächlich in öffentlichen Verwaltungen der autonomen Regionen. Auf den Islas Canarias ist die Verfilzung zwischen Bauwirtschaft und örtlichen Amtswaltern besonders schlimm.

"Costas" ist für mich sowas wie ein moderner "Umwelt Robin Hood".
Wir nehmen es den "Kriminellen" und geben es dann bereinigt den Einwohnern und Touristen zurück, könnte man sagen.

Dabei werden die Organisationen, deren Geschäft es ist, die Vorschriften zu umgehen und zu missachten, empfindlich getroffen, nämlich am Geldbeutel.

So ist auch nicht verwunderlich, dass diese Kreise sich mit allen Mitteln wehren. Lobbyisten werden beauftragt, "Costas" schlecht aussehen zu lassen. Mit fadenscheinigsten Begründungen und Argumentationsketten will man retten, was nicht mehr zu retten ist. Das Schlaraffenland der Baumafia gehört der Vergangenheit an.

Schlimm genug, dass sich noch Generationen mit den Hinterlassenschaften der Baumafia werden beschäftigen müssen und die Konkurrenzfähigkeit des spanischen Tourismus in vielen Bereichen schwer beeinträchtigt wurde. Immer mehr Urlauber haben keine Lust mehr, in Betonwüsten Urlaub zu machen. Das Umweltbewusstsein der Menschen ist gestiegen. Das Auge urlaubt mit, könnte man sagen und deshalb ist es richtig, jetzt seitens des Staates ein deutliches Zeichen zu setzen.

Im Teil 1 hatten ich die verschiedenen Schutzbereiche des Ley de Costas bereits angesprochen.
Werfen wir einen genaueren Blick auf das Verfahren zur Festlegung dieser Schutzbereiche.

Gemeindevertreter vieler Gemeinden, auf deren Gebiet Enteignungs- und Abrissmaßnahmen vorgesehen sind, tun häufig so, als ob sie von der Entwicklung überrascht wurden, wenn sie den Gemeindebewohnern die Sach- und Rechtslage erklären müssen.

Angesichts des vorgegebenen Verfahrens, an das sich "Costas" zu halten hat, ist das sehr verwunderlich.
Ich habe mich immer gewundert, dass z.B. Gemeindevertreter auf La Palma versuchten, sich rauszulavieren und "Costas" den schwarzen Peter zuzuschieben.
Die Gemeinden sind bei den öffentlichen Anhörungen beteiligt.
Sie können vorbringen, welche Entwicklungen zur Entstehung der Bauten geführt haben. In vielen Fällen hätten die Gemeindevertretern vermutlich sehr schlecht ausgesehen, wenn der Sachverhalt des jahrzehntelangen Unterlassens der Kontrollen auf Gemeindegebiet näher erörtert worden wäre.

In manchen Fällen hatte man aber auch das Gefühl, dass die Abrisse den Gemeindevertretern gar nich so Unrecht waren, weil man mit zukünftigen Investoren auf dem Gemeindegebiet schon andere Tourismusprojekte plante und den Investoren vermutlich eine Art "Geschäftsmonopol" in bestimmten Regionen in Aussicht gestellt hatte.
Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die Fälle der Playa Nueva, Punta Larga, Faro de Fuencaliente und La Zamora, die La Palma Kennern und den vielen Lesern aus dem La Palma Forum gut bekannt sein dürften.

Tatsache ist, dass man mit "Costas" durchaus verhandeln kann, wenn es um spezielle Fälle an der Küste geht.

Stichwort: Wichtige Wanderziele der Touristen z.B. Playa de la Veta, Puerto de Puntagorda, La Fajana de Franceses etc.
Später werde ich in Fallbeispielen noch auf diese besonders gelagerte Fälle näher eingehen.


Das Verfahren bei der Festlegung des Meeres-Strandzone im einzelnen

- Der Meeres-Strandzone ergibt sich nach verbindlicher Festlegung einer Grenzlinie (deslinde marítimo-terrestre).

- Es erfolgt ein Anhörungs- und Feststellungsverfahren.
Die örtliche Küstenbehörde fertigt einen Entwurf der Grenzlinie.

- Nach Anhörung der betroffenen Eigentümer und einer öffentlichen Anhörung wird der Entwurf dem Umweltministerium zugeleitet.

- Die endgültige Feststellung der Meeres-Strandzone erfolgt durch einen Ministerialbeschluss

- Äußerlich wird die Grenze durch Markierung einer Grenzlinie mit Grenzsteinen sichtbar.

- Nach dieser Festsetzung der Grenzlinie erfolgt dann eine Anweisung an den Grundbuchrichter, widersprechende Grundbucheintragungen mit einer Art "Vormerkung" zu versehen.

- Betroffene Eigentümer können gegen diese staatlichen Maßnahmen durch Klage vorgehen. Unterbleibt die Klageerhebung, dann werden die zu Gunsten des Staates lautenden "Vormerkungen" zu endgültigen Eintragungen im Grundbuch.

- Betroffenen Eigentümer können ein zeitlich begrenztes Recht (ähnlich Nießbrauch) beantragen. Dauer: 30 Jahre
Auf Antrag ist die Dauer um weitere 30 Jahre verlängerbar.
Für die Bescheidung solcher Anträge ist natürlich von wesentlicher Bedeutung, wann die Bauten enstanden und wie. Waren es legale Bauten oder illegale Bauten? Entstanden sie vor oder nach Inkrafttreten des Ley de Costas?


In der Praxis wichtige Einzelregelungen:

#Einrichtungen und Anlagen, die in der Meeresuferzone errichtet werden sollen, sind nur dann genehmigungsfähig, wenn ihre Errichtung an keinem anderen Ort möglich ist.

#Schutzzone (zona de protección), Einflusszone (zona de influencia) und Verkehrszone (servidumbre de tránsito) ergeben sich aus der festgestellten Meeres-Strandzone.
An die Meeresuferzone grenzt die Schutzzone ("servidumbre de protección").
Sie ist 100 Meter breit, innerhalb wirksamer Bebauungspläne 20 Meter.
An die Schutzzone grenzt schließlich die Einflussnahmezone ("zona de influencia"), die einen Landstreifen von mindestens 500 Meter, gemessen von der Meeresufergrenze, umfasst.

#Vor Inkrafttreten des Gesetzes in der Schutzzone errichteten Gebäude genießen grundsätzlich Bestandsschutz.
Die Errichtung eines Gebäudes seit Inkrafttreten des Gesetzes bedarf der behördlichen Genehmigung der Küstenbehörde ("Costas").
Nicht genehmigungsfähig sind Wohngebäude und Hotelanlagen.

#Nicht überdachte Sporteinrichtungen sowie diejenigen Einrichtungen und Aktivitäten, die aufgrund ihrer Eigenart an keinem anderen Ort möglich sind, können dagegen errichtet werden.
Voraussetzung ist allerdings, dass ein sechs Meter breiter Streifen von der Ufergrenze aus ständig begehbar gehalten wird. Je nach Beschaffenheit des Geländes kann diese Entfernung auch bis zu 20 Meter betragen.

#Allle an die Meeresuferzone grenzenden Grundstücke müssen über einen Zugang zum Meer verfügen.

#Für die Eintragung von an die Meeresuferzone grenzenden Grundstücken in das Grundbuch ist eine behördliche Bestätigung erforderlich, dass das Grundstück nicht in diese Zone hineinreicht.

#Für Gebäude innerhalb der Einflussnahmezone bestehen Beschränkungen hinsichtlich des Bauvolumens.

Das Ley de Costas regelt also erhebliche Eingriffe in das Eigentum der betroffenen Eigentümer.

Innerhalb der Meeres-Strandzone oder der Schutzzone kann nur noch in seltenen Ausnahmefällen gebaut werden.

Im Klartext:

Die betroffenen Grundstückseigentümer können ihre Immobilien bzw. die entstandenen Nutzungsrechte häufig nur zu einem Bruchteil des vormaligen Erwerbspreises veräußern.

Das ist der springende Punkt für die Aktivitäten der Kritiker dieses Gesetzes. Es geht schlichtweg um viel Geld und es geht nicht nur, aber auch, um Spekulanten, deren Gewinnaussichten sich nicht werden realisieren lassen.

Es geht aber auch um Käufer, die von Vetragspartnern Grundstücke kauften, die heute viel weniger Wert sind. Es geht um Käufer, die ihr Eigentum durch Enteignung verlieren und dafür noch nicht einmal eine Entschädigung erhalten.

Betroffene Briten und Deutsche setzen alles Bewegung und fragen: Ist das alles rechtens?

Folgendes ist von Betroffenen zu lesen:

Das Auswärtige Amt in Berlin ist bereits aktiv geworden und interveniert bei der spanischen Regierung in Madrid gegen die rückwirkende Anwendung des Küstenschutzgesetzes und eine entschädigungslose Enteignung – ebenso wie die Regierungen Großbritanniens, der Niederlande, Belgiens, der Schweiz und Kanadas. „Wir können zwar nicht einzelnen Bürgern helfen, sich gegen die spanischen Behörden durchzusetzen. Aber wir versuchen, auf politischem Wege neue Regelungen zu bewirken“, so der Sprecher des Auswärtigen Amts. Über die deutschen Konsulate in Spanien könne man immerhin Adressen von Fachanwälten und Kontaktdaten lokaler Interessengemeinschaften erhalten.
Hoffung setzen auch viele in die EU-Institutionen: Die Interessengemeinschaft Plataforma Nacional de Afectados por la Ley de Costa (PNALC, http://afectadosleydecostas.blogspot.com) – die von 20 000 Betroffenen getragen wird – hat sich an den Petitionsausschuss des Europa-Parlaments gewandt, der eine Untersuchung zugesagt hat.

Oder:

Was heisst hier legal oder illegal? Es gibt Häuser, die vor 1988 innerhalb der jetzigen 100-Meter-Küstenzone gebaut wurden.
Ganz legal mit dem Segen der Behörden. Und diese Immobilien (unser Haus gehört auch dazu) sollen nun einfach so enteignet und nur noch auf zusehen hin zu bewohnen sein? Unsere Investition mit mühsam erspartem Geld soll nun plötzlich nichts mehr Wert sein?
Zuerst hat der Spanier verkauft und viel Geld dabei verdient, um dann geplant (?) und ohne Entschädigung zu enteignen? Ich erinnere mich an Vertreibungen und Enteignung durch sogenannte sozialistische /kommunistische Regierungen in früheren Zeiten. Auch waren wir schon einmal die Geprellten, Spanien hatte uns schon einmal elegant bestohlen indem der nächste Streifen zum Wasser als Marinhoheit erklärte wurde. Der Bootsplatz/Steg wurde entschädigungslos weggenommen. Der Hintergrundgedanke ist nicht, wie angegeben, eine schönere Küstenregion, Naturschutz oder erklärbares Öffentliches Interesse, sondern quasi legal gemachte wirtschaftliche Interessen. Dies ist Drittweltstatus im EU-Land Spanien das zu allem noch grosse Summen an Unterstützungsgelder von der EU kriegt.
Gibt es Hoffnung auf Rechtsbeistand von der EU für uns kleinen, legalen aber trotzdem enteigneten Hausbesitzern? Wir möchten ganz gerne über unsere legal erworbenen Liegenschaften frei verfügen, wie es in einem EU-Land ansonsten üblich ist.
In einem EU-Land sollte man davon ausgehen können, dass Privateigentum in Friedenszeiten geschützt ist und bleibt - dafür zahlt der EU-Bürger seinen Obolus.


Starker Tobak, wie ich meine, aber man kann verstehen, dass Betroffene so reagieren. Wer würde sich als Betroffener nicht wehren wollen?

Aber sind die Argumente wirklich stichhaltig? Rückwirkung von Gesetzen? Geht sowas überhaupt?

Enteignung ohne Entschädigung? Ist sowas denkbar?

Diese Fragen können nur beantwortet werden, wenn man sich mit dem Eigentumsbegriff des spanischen Rechtes näher beschäftigt.

Um es vorwegzunehmen: Es ist im Europa des Jahres 2009 durchaus denkbar, dass es unterschiedlich definierte Eigentumsbegriffe in Einzelstaaten gibt und dass das Eigentum unterschiedlich intensiv geschützt wird.

In Spanien muss nicht alles so geregelt sein, wie in der Bundesrepublik und in der Realität ist das auch so.

So hat das spanische Verfassungsgerichtshof bereits im Jahre 1991 entschieden, dass die Umwandlung des in der Meeresuferzone belegenen Privateigentums in ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht nicht verfassungswidrig ist.
Die spanische Verfassung schütze das Eigentum nicht in gleicher Weise wie etwa die Meinungsfreiheit.

Wir sind mitten in der spanischen Grundrechtsdogmatik angelangt und in Teil 3 werde ich mich daher näher mit dem spanischen Eigentumsbegriff beschäftigen.
Eines scheint schon jetz klar:
Ohne Änderung der Bestimmungen des Küstengesetzes wird man keine Abmilderung der Folgen für betroffene Eigentümer erreichen. Eine Änderung ist derzeit jedenfalls nicht in Sicht.

Dienstag, 21. April 2009

Heldengeburtstag!

Heute haben zwei unserer Helden Geburtstag:

Iggy Pop



&

Robert Smith




Bleibt um Gottes Willen gesund!

Küstengesetz (Teil 1)

Seit Monaten ist das "Spanische Küstenschutzgesetz" in den Foros de Canarias viel beachtetes Thema.

Für die Leser des Fuerteventura Forums hier ein Suchvideo.
Frage: Welche Objekte stören in diesem Video?


Na, was gefunden?

Zum weiteren Einstieg in die Problematik der Verunstaltung von Küsten hier ein Beispiel aus dem Parque Natural de los Dunas de Corralejo: So sieht es aus, wenn etwas gewaltig schief läuft.

Original von Janne
...
Oder Vilaflor könnte uns mal aufklären?

Böze Zungen behaupten, er sammelt Geld für grüne Farbe seines Bulldozer-Anstrichs im Greenpeace-Look um in tabula-rasa -Manier ganz Majanicho einzuebnen Lach

Träume weiter Süße ...
Micha0815

Nun, lieber Micha 0815, es war vor diesem, den mafiösen Machenschaften im Municipio La Oliva geschuldeten, Verbrechen eine Ebene.
Ich war aber schon da und habe das Areal für die Einebnung vorbereitet!
Sie haben Vila Televisión reingelassen und sogar Häuser zum Verkauf angeboten.

Nur wer soll da auf Dauer wohnen?

Das höchste kanarische Gericht hat diese Siedlung für illegal erklärt.
Lassen wir einen britischen Kollegen zu Wort kommen: The Majanicho Origo Mare Disaster

Für unsere deutschen Leser: Der Wahnsinn hat Methode!!


Das Dumme ist, dass selbst die besten Bulldozer möglicherweise machtlos sind. Wenn dieser Horror erst einmal in´s Werk gesetzt ist, kann das Illegale manchmal kaum noch beseitigt werden.

Auf Lanzarote scheint man vor der Macht des Kriminellen inzwischen zu kapitulieren. Völlig illegale Hotels sollen jetzt möglicherweise doch nicht beseitigt bzw. abgerissen werden.

Drehen auch bei "Costas" schon erste Amtswalter durch?
Was läuft da falsch?


Liebe Leser, wir sind beim Thema!

Was liest man im ForumTeneriffa.de zum Küstenschutzgesetz?
Im La-Isla-Bonita Forum beschäftigt man sich u.a. HIER mit der Problematik Ganz aktuell auch im Thread "Costa auf La Palma". Fluch oder Segen.
Im El Mentidero Forum liest man unter Birne kommt oder auch unter Playa de Santa Cruz.
Im Gran Canaria Forum wird das Thema in Nix wie weg aus Spanien aufgegriffen.
Im Lanzarote Forum ermittelt Frau Dr. Aurora in Illegale Baulizenzen und Leben am Rande des Abgrundes.

Ja, teilweise tun sich wirklich Abgründe auf.
Die agile Frau Dr. Aurora führt weiter aus:


16.04.2009 Häusern von Tenesar droht baldiger Abriss

Tenesar ist eine kleine, urige Häuseransammlung an der Westküste von Lanzarote. Seit einigen Jahren erhalten die Besitzer der Häuser regelmäßig Post von der Küstenschutzbehörde ‘Costas’ mit dem Hinweis, dass die Häuser auf öffentlichem Grund und in der Küstenschutzzone liegen würden.

Seit einigen Tagen gibt es erneut Post von Costas, deren Inhalt die Besitzer in Angst und Schrecken versetzt, denn es wird eine Frist von nur 10 Tagen eingeräumt innerhalb derer nachzuweisen ist, dass es sich bei den Hausgrundstücken nicht um öffentlichen, sondern um privaten Grund und Boden handelt. Wird dieser Nachweis nicht erbracht, erfolgt der Abriss.

Der Bürgermeister von Tinajo, Jesús Machín, hat angekündigt, umgehend Einspruch zu erheben gegen das von Costas ausgesprochene Wegerecht, das sich nach Meinung des Stadtrats auf eine zu große Fläche bezieht.

Die Kanarische Regierung plant zur Zeit ein Regionalgesetz, um den Abriss ‘ethnographisch wertvoller’ Küstenorte zu verhindern (mehr dazu in einem Wochenblatt-Artikel

Die Zeit wird knapp, denn auf den Kanaren sind bereits die ersten urigen Siedlungen im Auftrag von Costas abgerissen worden.

Die Eigentümer der zahlreichen, direkt an der Küste aus dem Boden gestampften Hotels und Apartmentanlagen haben derartige Costas-Schreiben noch nicht erhalten.




Der Wochenblattartikel hat es in sich. Jetzt scheinen einige Politiker mit einem "Sonder-Regionalgesetz" die angeblich folgenschwersten Punkte des Ley de Costas abschwächen zu wollen.
Klingt fast wie "Autonome Revolution", denn mit einem derartigen Gesetz würden die Islas Canarias ihre Kompetenzen weit überschreiten und die spanische Regierung dürfte das Gesetz beim Verfassungsgericht anfechten, denn ein derartiger Präzedenzfall könnte auch in anderen autonomen Regionen viele Nachahmer finden und das Ley de Costas völlig aus den Angeln heben.

Geht das?
Natürlich nicht!!!

Nachfolgend will ich mich deshalb mal etwas näher mit dem Ley de Costas und seinen Auswirkungen beschäftigen.

Zunächst einmal darf ich folgende Frage stellen:

Warum nur hat der spanische Staat 1988 ein Küstenschutzgesetz erlassen?
Man muss etwas weiter zurückgehen, um den eigentlichen Grund für das Gesetz zu finden.
Der Küstenschutz wurde bereits 1978 im Artikel 132 der spanischen Verfassung verankert. Im Artikel Art. 132 ist geregelt, dass die Meeresstrandzone zum unveräußerlichen und auch nicht durch Ersitzung zu erwerbenden öffentlichen Eigentum gehört.

Bekanntlich hatten geldgierige Spekulanten schon früh damit begonnen, die schönsten Küsten regelrecht zuzubetonieren.
Helfer und Helfershelfer hatten sie in vielen Gemeinden der autonomen Regionen.
Um dieser erkannten Landschaftszerstörung Einhalt zu gebieten, hat der spanische Gesetzgeber 1988 das sogenannte Küstenschutzgesetz (Ley de Costas) erlassen.
Darin ist sehr genau festgelegt in welchem Abstand von der Küstenlinie gebaut werden darf, bzw. nicht gebaut werden darf.

Der Küstenstreifen ist in drei unterschiedliche Schutzzonen aufgeteilt worden, in die Meeres-Strandzone mit der Ausschließlichkeit öffentlichen Eigentums, die 100m (höchstens aber 200m) breite Schutzzone (servidumbre de protección) und die nach Art. 30 LC grundsätzlich 500m breite Einflusszone (zona de influencia).

Beispiele für die Meeres-Strandzone:
- Alle vom Wasser umspülten Flächen

Diese reichen bis zu dem Landpunkt , welchen Wellen bei Sturmfluten erreichen, dazu gehören auch solche, die nur gelegentlich überflutet werden.

- Andere Flächen

Dünen und die vom Meer aus ansteigenden Felsenküsten gehören bis zu ihren Gipfeln zur Meeres-Strandzone.

- Sämtliche in der Meeres-Strandzone befindlichen Objekte sind öffentliches Eigentum.

- Artikel 8 Ley de Costas regelt, dass

private Rechte, selbst wenn diese im Grundbuch eingetragen sind, insbesondere Privateigentum etc., NICHT neben dem öffentlichen Eigentum zulässig sind.

Schutzzone: Zona de protección

Die Schutzzone, die hinter der Meeres-Strandzone liegt, hat einen Streifen von 100 Meter (höchstens aber 200m) ab der festgestellten Meeres-Strandzone. Sie gilt als Dienstbarkeit (servidumbre), die privates Eigentum grundsätzlich duldet. Immobilien, die Wohnzwecken dienen sowie Hotels sollen grundsätzlich nicht in dieser Zone stehen, es sei denn, es werden aufgrund ihrer außerordentlichen Bedeutung wichtige wirtschaftliche Gründe nachgewiesen. Die zulässige Nutzung bedarf der Erlaubnis (autorización) der zuständigen Küstenbehörden.


Einflusszone (zona de influencia):


- Hier ist Bebauung zulässig.

Verkehrszone (servidumbre de tránsito):

- Streifen von 6 Metern ab der Meeresgrenze mit der Möglichkeit der Erweiterung auf 20 Meter. Dies ist eine Dienstbarkeit, um die Zufahrt zur Strandzone zu ermöglichen.

Das Ley de Costa dürfte eines der meist missachteten Gesetze auf spanischen Territorium sein.
Die zuständige staatliche Küstenschutzbehörde hat sich jahrzehntelang um die Einhaltung des Küstenschutzes nicht so gekümmert, wie man das hätte erwarten können.
Allerdings erhielt sie auch nie die erforderlichen Informationen von den Gemeinden, denn viele Gemeinden sammelten gar keine Informationen über Bauten an den Küsten des Gemeindegebietes.

Durch Art. 132 und 45 der spanischen Verfassung stehen dem Privateigentum also andere bedeutende, ebenfalls mit Verfassungsrang ausgestattete, Positionen wie "das Recht aller am Meeresstrand" und der Umweltschutz entgegen.
Artikel 45 der spanischen Verfassung normiert es eindeutig: Die öffentliche Gewalt hat für den Schutz der Umwelt, deren Nutzung der Allgemeinheit zusteht, Sorge zu tragen.

Das lässt sich zunächst hören und jeder vernünftige Mensch dürfte dies auch begrüßen.

Der Obersatz lautet also: Der Strand gehört allen!

Genau so ist es und deshalb kommt das am 29.07.1988 in Kraft getretene spanische Küstengesetz (Ley de Costas, LC) nur dem durch die Verfassung begründeten Auftrag nach, diesen Bereich gesetzlich näher zu regeln.

Juristen formulieren es gerne so: Ein Blick in dasGesetz und dessen Materialien erleichtert die Rechtsfindung!!

Mit dem Ley de Costas verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, dem Phänomen der Zerstörung und Privatisierung der Küste entgegenzutreten.

Nichts anderes macht die Behörde "Costas", auf den Canarias heisst sie "Demarcación de Costas".

Die Mitarbeiter der Behörde haben sicher kein einfaches Leben. Costas wird häufig als inselfeindlich dargestellt, dabei versucht die Behörde nur, das aufzuarbeiten, was kommunale Behörden der autonomen Region Canarias in den letzten Jahrzehnten so "verbrochen" haben, als sie Genehmigungen erteilten, untätig waren bzw. in einem speziellen Sumpf kanarischer "Vetternwirtschaft und Korruption" der Verbauung kanarischen Küsten Vorschub leisteten.
Grundstücke in Meernähe waren schon immer heiss begehrte Spekulationsobjekte und genau die will und muss das Ley de Costas verhindern.
Natürlich kann man fragen, warum man nicht schon seit Mitte 1988 das Gesetz zielgerichtet durchgesetzt hat?
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass viele Bauwerke in Küstennähe aktuell gegen dieses Gesetz und andere Gesetze verstoßen.

Besonders wichtig ist im Gesamtzusammenhang auch, sich die Zuständigkeiten staatlichen Handelns klarzumachen und dabei streng die zuständigen Körperschaften auseinanderzuhalten. Dabei kommt man schnell auch auch zu den Behörden auf den Inseln, die trotz Pflicht zur Prüfung und Überwachung schlichtweg durch Unterlassen und Wegschauen geglänzt haben.

Demarcación de Costas ist eine Behörde des spanischen Staates, welche dem Umweltministerium direkt unterstellt ist.
Davon zu unterscheiden sind Behörden der Kommunen auf den Inseln, welche z.B. Baugenehmigungen ausgestellt haben, Grundsteuern erhoben, die Erschließung einleiteten oder einfach wegschauten, wenn an der Küste Casitas entstanden. Teilweise hatten sogar die Hauptverwaltungsbeamten der zuständigen Gemeindeverwaltungen in Gebieten Häuschen, die dort laut Küstenschutzgesetz gar nicht hätten stehen dürfen. Viele dieser Streusiedlungen im "Aussenbereich" wurden gar nicht gemeindlich erfasst und kontrolliert. Man überlege sich das!!

Spätestens an diesem Punkt dürfte die Seele vieler deutscher Residenten kochen, denn aus Deutschland sind sie doch gewohnt, das alles seine schöne Ordnung hat und dass es Katasterämter und Grundbücher gibt, die alles aufklären und Rechte sichern können.
Sie kennen möglicherweise den deutschen Eigentumsbegriff und das deutsche Recht der Enteignung und wünschen sich, dass dieses ordentliche deutsche Eigentums- und Enteignungsrecht eine Art Welteigentumsrecht werden möge, weil doch in Deutschland alles so vorbildlich ordentlich zugeht und man doch das Eigentum eines Deutschen im Ausland ganz besonders schützen müsse.

Nehmen wir es vorweg: Hüte Dich vor Sturm und Wind und Deutschen die im Ausland sind und hüte Dich vor der spanischen Gesetzgebung, die vieles ganz anders sieht als die deutsche. Glücklicherweise, werden da viele Spanier sagen, denn sie wollen nie "Klein Deutschland" werden. Auf keinen Fall!!

Im zweiten Teil werfe ich u.a. einen näheren Blick auf das Anhörungs- und Feststellungsverfahren für die einzelnen Zonen und beleuchte den Unterschied zwischen dem spanischen und dem deutschen Eigentumsbegriff.

Ausserdem gehe ich auf spezielle Fallbeispiele auf den Inseln ein.

Erstes Fazit: Ich bin froh, dass es "Costas" gibt und halte die Arbeit der Behörde für sehr wichtig.
Zwischen den Gemeinden, "Costas" und dem Umweltministerium muss aber in besonderen Fällen mehr kommuniziert werden. Nicht alles, was an den Küsten steht, muss zwangsläufig weg, was sich in den kommenden Teilen zeigen wird.
Interessant ist auch ein Blick darauf, ob und wie Eigentümer vom Staat aus Enteignungsgesichtspunkten zu entschädigen sind, inwieweit "Amtshaftungsansprüche" in Frage kommen und welche privatrechtlichen Ansprüche der betroffenen Grundstückseigentümer gegen ihre Vertragspartner bestehen können.
Selbst die Problematik der "Rückwirkung" von Gesetzen ist im Gesamtzusammenhang einschlägig.

Ein wirklich interessantes Thema, das es wert ist, sehr genau beleuchtet zu werden.

Montag, 20. April 2009

Gutes Wetter, schlechtes Wetter? Egal!

Bevor ich mich mit dem Küstenschutzgesetz beschäftige, hier zur Einstimmung mal einige Videos der Küste.

Manche Menschen lieben gerade solche Wetterlagen, die man auf den folgenden Videos sehen kann.

Die schöne Zeit der schwach frequentierten Strände ist vorbei.
Es ist Ende April und für manche kommt jetzt die Zeit der "Übersommerung" in Kontinentaleuropa.
So hat jeder individuelle Präferenzen.
Manchen ist das Wetter auch völlig egal, weil sie es ohnehin nicht ändern können.
Wohl dem, der solche Lagunen noch vorfindet. Am schönsten sind sie, wenn es windig und bewölkt ist, finde ich jedenfalls. Das ist aber eine ganz individuelle Empfindung. Lasst mich doch!


Es gibt nur unpassende Kleidung. Genau!

Samstag, 18. April 2009

Treffen der Veteranen aus 9 Canarias Foren

Habe das Posting mal nach vorne geholt, weil mich ständig Kommentare erreichen, die ich prüfen muss. Na, da wird sich der Vil aber freuen. Bald wird es Zeit für ein Treffen der besten Psychologen und Psychater, davon muss es in Marburg genug geben!

Editiert von Admin Tara
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Marburg a.d. Lahn am gestrigen Abend.
Da waren sie versammelt, die Veteranen aus 4 La Palma Foren, 2 Teneriffa Foren, 2 Gran Canaria Foren und einem Lanzarote Forum.
Alles "Forenhopper" der ersten Stunde und alle Technik Freaks vor dem Herrn.
Die Sitzung wurde vom "Kleinen Bonaparte" geleitet, der gleich versprach, dass es heute keine Geburtstagstorte geben würde, was alle beruhigte.

Auf den Tischen lagen folgende Hilfsmittel:
Nokia N810















Nokia N800 LG X110














Samsung NC 10 Nokia E90
















Nokia ExpressMusic 5800





Dazu gab es noch jede Menge Licher und ab und zu einen Smirnoff. Ausserdem natürlich das MUSS der Veteranen: VETERANO


WLAN spendierte der Gastronom durch seinen Router und 4 scharf geschaltete Mobile Flat Germany Sims von Vodafone waren auch im Einsatz.

Man muss ja während des Treffens im Bilde sein, was sich so alles in den Canarias Foren tut. Kurz nach Mitternacht kam es dann zu einer dreisten Missbrauchstat an einem Forum, die man einfach an den Pranger stellen muss.

Geschehen im Lanzarote Forum, wo ja sonst kaum noch etwas passiert, nachdem das Forum nur noch den Themen "kein Platz am Markt in Haria", "Wetter in Mala" "Sonderangeboten bei ROPER", "ein Herz für Kinder" und "kein Herz für Inder" dient. Na ja, ca. 5 User wollen sich ab und an noch ein wenig unterhalten, aber auf keinen Fall streitig, sondern so, wie Aurora, Rubi und ein "Schnick Schnack Verkäufer" aus Teguise es gerne mögen, nämlich unter Beachtung ihrer klaren Vorgaben, wenn man so will. Harte Vorgaben, welche die Mehrheit zur Aufgabe zwangen. Nur noch Tamina stemmt sich dem entgegen, clever satirisch natürlich. Man müsste den Wiglaf DROSTE mal entsenden, vielleicht kann der was reanimieren.

Aber nun zum Anschlag mit vollem Wortlaut:

» 18.04.09 00:45 « Beitrag melden


Hallo,

dieses Jahr wollen wir den Familien-Sommerurlaub auf Lanzarote verbringen.
Wir das sind: Eltern und zwei schon relativ selbstständige, energiegeladene Söhne im Alter von 8 und 12 Jahren.
Wir waren noch nie auf Lanzarote, würden uns also freuen über grundlegende Tipps zu empfehlenswerten Hotels bzw. Urlaubsorten.
Halbpension oder All inclusive wäre wünschenswert.
Wir suche dabei das Gegenteil vom 'Ballermann', Animation im Hotel ist ausdrücklich nicht erwünscht :-)
Auch muß es kein 100% Kinderhotel sein mit Kind-Club etc., unsere Söhne erobern sich das Feriendomizil schon gemeinsam, wenn es die entsprechende 'Infrasturktur' hat (z.B. Hotel-Poollanschaft, Strand in der Nähe).
Außerdem wäre ein Programm abseits eines reinen Badeurlaubs wichtig, so werden dann auch die Wünsche der Eltern berücksichtigt.
Wo sind die Badestrände am geeignetsten für Leute wie uns, die wir bislang nur reine Sandstrände kennen?
Was könnt Ihr hier empfehlen? Denke, wir sollten uns ein Mietaute nehmen und damit zeitweise die Insel erkunden!?
Wo mietet man das? Auf eigene Faust via Internet oder bei der Buchung der Pauschalreise oder vor Ort?
Welcher Reiseveranstalter ist für Lanzarote am besten geeignet (Preis und Qualität)?
Was gilt es sonst noch zu beachten oder zu vermeiden?
Wir sind für jeden Tipp dankbar!
Gruß
Sergeant999
Sprachlosigkeit herrschte in den Reihen und dabei war es den ganzen Abend recht laut. Betroffenheit machte sich breit.

Gastgeber Monte:
Mit einer derartigen Ignoranz sind bisher nur am 11. September Menschen in ein (Foren) Hochhaus geflogen!

Vilaflor:
Wenn Ihr mich fragt, ein typischer Troll. Einfach nicht antworten! Ihr seid meine Zeugen. Ich bin es nicht!

Palmero:
Ein schwerer Fall von Frage-Phobie! Damit ist wirklich nicht zu spaßen!


HawaiiFive0:
So hat das mit der Sickergrube auch mal angefangen. Der Signum ist vermutlich wieder auf freiem Fuß und stellt Fragen über Fragen, damit die Leute in einen Antwortzwang geraten und sich dabei langsam in Rage antworten. Immer noch clever, der Sauhund!
Man überlege sich das! Kaum ein anderes Forum hat wirklich alle, alle, alle Fragen zum Inselurlaub auf Lanzarote schon hundertfach beantwortet und zudem eine sehr gute Suchfunktion vorzuweisen, aber dennoch kommen solche Fragen immer noch auf. Warum liest der User nicht vorher mal im Forum?
Keine Lust? Keinen Respekt? Kein Interesse? Vielleicht keinen Computer?
Man weiss es nicht, aber solche Fragen kann man wirklich nur so beantworten.

Hi Amigo,

hast Du es schon mal mit der Suchfunktion versucht. Für Deine Fragen haben wir die geschaffen und alle Deine Fragen werden auch beantwortet, wenn Du es tust und die Suchfunktion einfach nutzt. Falls dann noch eine (EINE) konkrete Frage bleibt, kannst Du es ja noch einmal versuchen.
Ja, so muss man auf diese "Trolls" reagieren, sonst machen die immer so weiter und am Ende fragen die noch, ob es auf Lanzarote auch Windeln zu kaufen gibt.
Wie ging es weiter? Alles HIER!

Der Missbrauch geschah nach Mitternacht, aber vorher waren natürlich zwei Themen beherrschend.

a) twtPoll: "Welches Forum (Social Network) über die Kanarischen Inseln ist Dein persönlicher Favorit?"
b) " Das langsame Einschlafen vieler Canarias Foren".

Mit großer Heiterkeit wurden die POLL Ereignisse der letzten Tage zur Kenntnis genommen.
Nachdem der "Kaeptboeff" - könnte auch mal ein guter Veteran werden-


"willkommen bei uns im laut Umfrage bis heute morgen 9.00 Uhr besten aller Canarias Foren" geschrieben hatte,


kam es unmittelbar danach zu einerBürgerbewegung der Massen auf eGomera, einem Stern, der bisher nur durch die konsequente Durchführung der Idee in Erscheinung trat, dass jedes Bild einen Thread wert ist. Das Bilderthreadforum hat dann offenbar sofort eine allgemeine Mobilmachung angeordnet und so mussten alle Mitglieder zur Abstimmung bei "Foros de Canarias" und siehe da, am Ende des zweiten Tages nach der Mobilmachung war man die Nr. 1.
Von NULL auf EINS, das schafft sonst nur der Grönemeyer mit LPs. BRAVO!
Ich bin gespannt, ob es noch eine Gegenbewegung geben wird.

Erhört werden sollen auch die Bitten der Menschen auf Fuerteventura, die das bevorstehende Wegsprengen der Hotels Tres Islas und Olivia Beach und die Wiederherstellung der Natur in der Gegend von Majanicho näher erläutert haben möchten.
Bleibt geschmeidig, zum Küstenschutzgesetz bald mehr auf "Follow Me". Eine Eingreiftruppe soll schon mitte Mai mit Ultraleichtflugzeugen auf diesem Flughafen im El Jable vor Lajares landen.
Dann wird auch die Janne zur vollwertigen Sprengmeisterin ausgebildet und der Micha0815 aus Fuerteventura wird offizieller Betreuer von Beji0815 auf Teneriffa (§ 1896 BGB).

Alles wird gut und vielleicht kann man die Schläfrigkeit vieler Canarias Foren auch ab Mai wieder beheben.
Hier noch einige Empfehlungen des gestrigen Kolloquiums:

1. Holt ELF wieder zurück, er war das Lebenselixier beider La Palma Foren.
2. Gebt einem Teil der Registrierten wieder ihr Feinbild zurück!
3. Unterstützt Menschen für Menschen, das SEK der "Europäischen Vereinigung für Demokratie, Menschenrechte und Forenfreiheit" (EVDMF). Im Sommer 2009 wollen einige Mitglieder kostenlos die Häuser reisewilliger Residenten auf allen Inseln bewachen und vernetzen.
4. Lasst keine Schwangeren mehr in die Caldera, das gehört sich wirklich nicht. Man kann auch in Kliniken gebähren!
5. Vetraut keinen "Fond-Managerinnen" von MAGGI.
6. Lest täglich den Wetterbericht der Juanita und spielt danach das Gehirnjogging Spiel "Wieviel Grad war es vor 152 Tagen in Tazacorte?". Bitte nicht vergessen, auch WETTEN DASS zu kontaktieren.
7. Macht Off-Topic zur Regel, wenn es von den "Kleinen Canarias" ausser Juanitas Wetterbericht und der Siebold Kolumne nichts zu berichten gibt.
8. Gebt " Kaeptnboeff" mehr Handlungsfreiheit!
9. Sperrt RSSBOT!
10. Entsperrt alle, die Euch mit zulässigen Mitteln dazu gebracht haben, Euch mal richtig aufzuregen und eigene Feinbilder auszubilden. Ihr müsstet inzwischen erkannt haben, dass die nur Euer Bestes im Sinn hatten.
11. Macht Adalbert zum nächsten Papst!
12. Veröffentlicht massenhaft Bilder auf eGomera -" BilderInsel im Netz"- und leistet damit einen wertvollen Beitrag zur Threadgewinnung in Macaronesia.
13. Verbringt EURE Hochzeitstnacht oder besser jede Vollmondnacht NUR HIER!
14. Meldet Euch bei Twitter an und veröffentlicht Eure Photos direkt aus dem Handy "just in time" bei http://www.mobypicture.com

Das war´s erst einmal.
War spät gestern!







Donnerstag, 16. April 2009

Das langsame Einschlafen vieler Canarias Foren (2)






Da habe ich ja etwas losgetreten. Kommentare von Administratoren, alte Hasen melden sich auf TGTV4U und ich beobachte weiter die kanarische Forenszene, wie ich es schon jahrelang tue.

Heute will ich mich einmal mit zwei rein kommerziellen Foren der Insel Teneriffa beschäftigen.

Das eine Forum ist ein Anhang zum Radio Sender und Pressebetrieb Megawelle Canarias und das andere Forum ist Teil der Geschäftswelt von Stefan Flach & Andreas Kujawski, die u.a. für Aktivitäten wie Canarentel, tourist-online und diverse Erotic Sites verantwortlich zeichnen.

Beide Teneriffa Foren legen großen Wert auf Geschäftsbedingungen, die es sich zu lesen lohnt, was man ja für AGBs grundsätzlich sagen kann. Beim Foren-Switchen denkt man aber nicht immer an diese Bedingungen und in Einzelfällen soll es sogar schon vorgekommen sein, dass die Betreiber nicht an die eigenen AGBs gedacht haben, vor allem dann, wenn in ihren Foren kontrovers diskutiert wurde.

Beide Teneriffa Foren unterscheiden sich in einem Punkt z.B. ganz erheblich von den beiden La Palma Foren: Erstere dienen ausschliesslich kommerziellen Interessen der Betreiber. Die Foren sind Teil der Geschäftsstrategie ihrer Betreiber und nicht wie bei La-Isla-Bonita oder El Mentidero ein privates Steckenpferd. Die einen wollen verdienen und die anderen wissen, dass sie dabei auch noch drauflegen.
Das sind schon sehr unterschiedliche Ansätze.
Der rein Private leistet es sich im Einzelfall sogar, die Öffentlichkeit aus gewissen Bereichen auszuschliessen (El Mentidero) und die Kommerziellen (Flach und Kujawski bzw. Megawelle) wollen unbedingt, dass man ein registriertes Mitglied wird, damit man mehr User "nachweisen" kann. Beide Kommerziellen gehen nach dem "Reusenprinzip" vor, Bilder kann man als Gast in der Regel nicht sehen, man muss schon in die Reuse gehen und sich anmelden, wenn man was sehen will.

Besonders in den letzten 3 Wochen ist im forumteneriffa.de eine ganz erheblich "Entschleunigung" des Betriebes zu beobachten, was man genauer betrachten sollte, denn diese Entschleunigung war beim "Konkurrenten" Megawelle Forum schon weit vorher eingetreten, sogar soweit, dass monatelang fast gar nichts mehr ging.
Leser dieses Blogs sind ja über einzelne Vorgänge im forumteneriffa.de schon recht gut informiert, so muss ich nicht auf die Details eingehen, sondern kann gleich in die Analyse einsteigen.
In meinem ersten Post zum Thema ging ich auf die einzelnen Ursachen für zunehmendes Einschlafen schon ein.

-Lagerbildung-
Sie ist kaum zu vermeiden, wenn man es mit anonymen Usern einer öffentlichen Plattform zu tun hat. Wenn die Lager sich ausgebildet haben, beginnt die Arbeit geschulter Moderatoren und Administratoren.

Es muss darum gehen, den unterschiedlichen Lagern - sie können sich sogar feindlich gesinnt sein - möglichst elegant eine eigene Bühne auf der Plattform zu geben. Keinesfalls darf man das eine oder andere Lager verprellen. Das ist nicht einfach und kann schnell gefährlich werden, wenn man des Moderierens nicht mächtig ist.

So unlängst geschehen, als es im Rahmen der "Moderation" zum Thread "D4U" - er ist meines Wissens nach nur noch auf BlaggBlogger in Teilen lesbar - zu einer Verfäschung, Löschung und daraufhin zu einer großen Verärgerung bei Lesern, Mitgliedern und Lagerzugehörigen kam, die in ihrer Wirkung nicht unterschätzt werden sollte.

Seit den Tag X ticken die Uhren im forumteneriffa.de anders, viel langsamer und das hat natürlich Einfluss auf die Qualität der Zeitansage, die stimmt nämlich nicht mehr, sie wird ungenau und unzuverlässig.

Das ist für kommerzielle Betreiber natürlich eine Katastrophe, man muss aber sicher abwarten, wie sich die Dinge entwickeln.

Die Lager haben aber am Tag X jeglichen Respekt voreinander verloren, was schnell zu weiteren Gefahren führen kann.
Als Beleg möchte ich dies aufführen: Grundsicherung für Kinder
Die Lager bewegen sich ganz langsam wieder in Richtung Eskalation.
Auf das Thema will ich gar nicht eingehen, aber man sieht an dem Fall, dass man eine Grundsicherung für Foren-Lager braucht.

Diese zu installieren ist Aufgabe von Moderatoren und Administratoren.
Kein Lager hat das Recht, dem anderen Lager eine Diskussion zu verbieten. Wenn man schon Off-Topic Bereiche anbietet, dann darf niemand beklagen, dass im Off-Topic Bereich off-topic gepostet wird.
Alle sind voneinander abhängig.

Die Kuschelfraktion wird allein keinen großen Erfolg beim Leser haben. Die Kuschler neigen schnell zum Rückzug in das Private. Die Schwierigen, Streitbaren, Schreibgeilen und rechthaberischen Erklärer neigen dazu, sich auch schnell zurückzuziehen, wenn sie nichts mehr zu kritisieren, missionieren, aufzuklären oder zu karikieren haben.
Tritt bei beiden der Rückzug ein, kommt es zu einer Entschleunigung, die letztlich zur "Faultier Zeitlupe" führt. Man kann dann am Montag vorbeischauen und am Freitag immer noch gut folgen. Aber entspricht diese "neue Langsamkeit" dem Lesergeschmack der Massen? Das mag jeder selbst entscheiden.

Halten wir fest:
Es ist die Aufgabe von Moderatoren und Administratoren allen Lagern und Lägerchen auf der Plattform eine eigene Spielwiese einzurichten und diese Wiesen zu schützen.
Das funktioniert auch, wenn man folgendes verinnerlicht hat:

Carlo Schmid
(03.12.1896 - 11.12.1979)

Man muß auch den Mut zur Intoleranz gegenüber denen aufbringt, die die Demokratie gebrauchen wollen, um sie umzubringen.




-Unterhaltung-

Ein Forum ist meiner Meinung nach eine klassische Unterhaltungssendung. Sie muss daher natürlich unterhaltsam sein. Infotainment ist das Zauberwort, würde Dittsche vielleicht sagen.
Darf man definieren, was unterhaltsam ist?
Natürlich nicht, im Zweifelsfall schaut man auf die Quote, denn die Leser werden wissen, warum sie was anklicken.
Ich behaupte, dass gerade in den sog. "Mörderthreads", die in kurzer Zeit viele Aufrufe erreichen und ein Forum sogar zeitweise dominieren können, bei genauer Betrachtung überwiegend hochwertige Beiträge laufen.
Wegen einiger schreibender Beschwerdeführer nimmt man in einem öffentlichen Forum doch den mit der Maus abstimmenden Usern nicht den Lesestoff weg. Diese stellen doch die Mehrheit dar. Wie kann man dies missachten und etwas abschalten, was viele lesen wollen? Das gilt nicht nur für Threads, sondern natürlich auch für einzelne User, die fleissig Lesestoff produzieren, jedenfalls dann, wenn sie dabei keine Regelverstöße begehen.

Fehler in dieser Hinsicht haben schon in vielen Foren das Fass zum Überlaufen gebracht und eine schleichende Einschläferung eingeleitet.

Beweise dafür gibt es viele und ich werde in den nächsten Teilen anhand von Einzelfällen darauf eingehen, dann werden auch die Nominierten für den Award Thread of the Decade vorgestellt.

Beide Teneriffa Foren neigen übrigens dazu, eine ganze Armada von Moderatoren aufzubieten. Bei der Megawelle sind es etwas weniger, aber dafür sind die untereinander schon mal ganz uneinig. So bekam ich als Userin schon einmal drei völlig unterschiedliche Stellungnahmen zu einer von mir vorgebrachten Beschwerde hinsichtlich der Behandlung bestimmter Mitglieder des Forums.
Leider darf ich dieses Kleinod kanarischer Moderatorendivergenz hier nicht veröffentlichen, weil es sich um Antworten auf PMs handelte.
Eines darf ich aber verraten:
In einem Fall stellten sich zwei Moderatoren voll hinter einen kritischen User, während der Admin sowie ein weiterer Moderator den Ausschluss des kritischen Mitglieds in Erwägung zogen. Da habe ich aber nicht schlecht gestaunt.
Die Kommerziellen sind also gar nicht immer die Professionellsten. Man findet bei kleinen, feinen und nicht kommerziellen Foren teilweise viel professionellere Leute und vor allem nicht so viele echte "Hobbymoderatoren".
Aber das nur nebenbei.
Achten wir darauf, wie es weiter geht in "Foristan". Ich werde natürlich weiter beobachten und schmunzeln, vor allem, wenn wieder nette Reaktionen kommen.

Bis dann

Meseta de Nisdafe

Dienstag, 14. April 2009

Das langsame Einschlafen vieler Canarias Foren (1)




Irgendwann in der Vorweihnachtszeit stieß ich durch eine Signatur in einem Forum mal auf dieses Blog, das ich seitdem täglich verfolge. Es passiert viel und wenn mal nichts gepostet wird, dann geben die Twitter Micro Blogs auf der linken Seite immer etwas her. Für mich ist das Blog eine gute Ferbedienung geworden und ich hoffe, dass ich die noch lange nutzen kann. Gut gefällt mir auch die Rubrik "Birthdays of Artists" mit den Photos und Videos sowie der "Forum Service" auf einer Site.
Im wahrsten Sinne eine All in One Site!

Durch den POLL über die Canarias Foren und den angekündigten "Award Thread of the Decade" kam ich darauf, mal etwas über die kanarischen Foren zu schreiben.

Heute darf ich es hier tun, weil mich Dieter, der Betreiber des Blogs, nach einer E-Mail an ihn eingeladen hat, hier zukünftig zu schreiben. Das geht zusätzlich zu den Schreibmöglichkeiten in den Micro Blogs "Vilaflor" und TGTV4U per E-Mail, der sog. Twittermail. Was es alles gibt!
Der Blog Admin sucht nach eigenen Angaben ständig "freie Poster", wie er sie nennt, die dann über ihre Googlemail/GMail Adresse eine Schreibberechtigung erhalten können. Bei mir funktionierte das in zwei Minuten, dann konnte ich hier loslegen.

Am bequemsten ist natürlich das Schreiben direkt im Blog, aber für kurze Statements finde ich den Userzugang TGTV4U per E-Mail auch sehr gut.

Hier schreibt ja u.a. auch der "Vilaflor", den ich schon zu Zeiten des ersten La Palma Forums auf der Insel kennenlernte und den ich später häufig auch auf anderen Inseln traf.
Ich wünsche ihm viel Glück bei dem Vorhaben, nach Eingabe von "Vilaflor" auf Google mit seinem Micro Blog an erster Stelle zu erscheinen. Nach kurzer Laufzeit des Micro-Blogs hat er es immerhin schon auf Platz 7 geschafft. In 5 Monaten in die Top 10 ist schon ganz gut, aber die Luft wird oben bekanntlich dünner. Man darf gespannt sein.

Gibt es eigentlich einen bekannteren Nick in den Canarias Foren als Vilaflor? Ich weiss es nicht, aber immer dann, wenn man über die Forenszene spricht, kommt irgendwann der Nick Vilaflor ins Spiel oder sog. "Vilaflor Klons", die es reichlich geben soll. Viele User verschiedener Foren wurden zufällig und unbeabsichtigt schon zu sog. "Vilaflor Klons", ein Phänomen, das meiner Ansicht nach eine wesentliche Ursache für das langsame Einschlafen ist, welches ich seit geraumer Zeit beobachte und ich bin sicherlich nicht der Einzige, der diese Beobachtung macht.

Habe zum Spaß mal bei Google Forum+Vilaflor eingegeben. Interessant, was dabei rauskommt:



Woran liegt das nur?

Mit dieser Frage will ich mich in einer kleinen Reihe beschäftigen.

Ich war und bin Mitglied in allen Canarias Foren und trete ausschließlich unter weiblichen Namen auf. Hinter den Kulissen habe ich Gespräche mit zahlreichen "Posting-Größen" geführt und hunderte von PMs versandt, um mir eine fundierte eigene Meinung über den Betrieb der einzelnen Foren bilden zu können. Ich habe zahlreiche Versuche gestartet, Reaktionen zu provozieren und fast immer gab es Reaktionen, teilweise kam es sogar zu regelrechten Überhitzungen, was auch daran lag, dass bewusst der Versuch gemacht wurde, mit Themen zu polarisieren.
Immer dann bildeten sich sehr schnell Lager, die sich auch noch Jahre später gegnerisch bis feindlich gegenüberstanden. Lagerbildung und "Klonophobie", wie es eine Userin mal nannte, sind der Schlüssel für fast alle Probleme in kanarischen Foren.

Blogs und Twitter sind derzeit wirklich auf dem Vormarsch. Davon habe ich mich inzwischen auch überzeugen lassen. Gestern las ich, dass "Blogger", die Plattform auf der ich gerade schreibe, von einem Herrn Williams an Google verkauft wurde und dieser Mr. Williams der jetzige Chef von "Twitter" sei. Offenbar ein Experte, wenn es um das Hypen seiner Plattformen geht.
Experten, die das Hypen eines Forums der Insel drauf hatten, gab es auch in der Geschichte der Canarias Foren. Dazu aber später mehr.

Gerne denke ich daran zurück, wie bei mir alles bgegann.
Ich erinnere mich noch gut an das erste Forum, dem ich beitrat. Es war das La Palma Forum von Mathias Siebold, der ja heute noch auf seiner Plattform http://lapalma.cc täglich eine lesenswerte Kolumne schreibt.

Sein Forum lief recht gut und war sehr offen, aber irgendwann kam der Zeitpunkt, wo er es leid war, die hier so bezeichneten "Extremresidenten" zu beaufsichtigen.
Er gab das Forum ab, weil der "Wellengang der Auseinandersetzungen" im Forum für ihn nicht mehr kontrollierbar war.

Danach wurde das Forum von Dixi und Reiner übernommen (La Era Zeiten) von dem sich dann später das La-Isla-Bonita Forum abspaltete, welches auf seinem Höhepunkt, das war als das La Era aufgegeben hatte, wiederum einen Abspalter mit dem Forum "El Mentidero" hatte.
Interessant, was es in der kanarischen Forengeschichte so alles gab.
Auch das Gran-Canaria-Forum.de hatte mal einen Abspalter mit dem Gran-Canaria-Insider.info und das Teneriffa Forum der Megawelle, heute Teneriffa-Forum.net oder Sanmiguel Forum, verursachte einen Abspalter namens Forumteneriffa.de, so wie das Gomeracafe.de einen Abspalter namens eGomera.de hatte.
Die Neuzeit(Geschichte) der Canarias Foren ist eine einzige Abspaltung. Irgendwann dachten User halt, sie könnten es besser als die Admins des bestehenden Forums oder sie konnten sich im Forum nicht mehr das Gehör verschaffen, das man gerne gehabt hätte.

Eine Ausnahme bilden die östlichen Inseln Lanzarote und Fuerteventura. Fas Forum von Infolanzarote hat meines Wissens bisher noch keine Abspalter verursacht. Das Forum Isla-Fuerteventura.de, es ist das wohl mitgliederstärkste Forum mit dem meisten Traffic, hat nach meiner Kenntnis auch noch keinen Abspalter gehabt, dafür war es aufgrund staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen mal für über einen Monat ganz verschwunden, um danach wieder in alter Größe aufzutauchen.

Eines kann man deutlich feststellen: Abspaltungen führten fast immer zu einem drastischen Verlust des Unterhaltungswertes.

Leser mussten zwischen Foren switchen und vormals aktive Poster beklagten schnell den Verlust der "Gegner", mit denen man sich vorher so gerne auseinandergesetzt hatte.
Andere stellten den Gedanken des "Kuschelforums" in den Vordergrund, wo alle nur lieb und nett miteinander umgehen sollten und Auseinandersetzungen jeglicher Art zu unterbinden sind.
Der "Kuschelforumgedanke" ist neben Lagerbildung und "Klonophobie" eine dritte wichtige Ursache für die fortschreitende Schlafkrankheit, welche in beiden noch existierenden La Palma Foren (La-Isla-Bonita und El Mentidero) inzwischen schon bedenklichste Ausmaße erreicht.
Ich persönlich bezeichne diesen Forentyp inzwischen als "Faultierforum". Bewegung nur noch im Zeitlupentempo, da braucht man wirklich nur die RSS Feeds zu lesen oder hier im Blog zu schauen, ob sich da was ereignet hat.
Kuscheln? Gerne, aber leider ist immer seltener jemand in Kuschelbereitschaft.
Lagerauseinandersetzungen? Gerne mal wieder! Nur wo sind die Lager?
Klonophobie? Inzwischen zu abgegriffen und funktioniert daher nicht mehr, weil ja auch kein vermuteter "Klonotraffic" mehr da ist.
Unterhaltung? Gerne, aber nicht nur "Das Wort am Sonntag" oder noch schlimmer "Das Schweigen im Walde"!
Moderne Gimmicks? Wäre schön, aber meist geht es nicht, weil die Schlafkranken dann unsanft, z.B. durch eine direkte YouTube Einbindung, geweckt werden könnten.

Soweit erst einmal für heute. Morgen geht es weiter!